Der gemeinnützige Verein «Initiative freie Impfentscheidung e.V.» beabsichtigt nach eigenen Angaben «eine Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz (zuletzt geändert durch das 3. Bevölkerungsschutzgesetz) zu erheben».
Dabei könne der Verein auf prominente Unterstützung setzen:
«Wir freuen uns, hierfür die Unterstützung des renommierten Verfassungsrechtsspezialisten Prof. Dr. Holger Zuck zu erhalten. Prof. Zuck wird für den Verein zunächst ein umfassendes Gutachten erstellen.»
Das Gutachten solle als Basis für eine fundierte Verfassungsbeschwerde dienen.
Eine Verfassungsbeschwerde könnten nur natürliche Personen erheben. Aus diesem Grund werde der Verein «geeignete Betroffene umfassend, insbesondere rechtlich und finanziell, unterstützen».