In Berlin dürfen Verstösse gegen den Mindestabstand und die Reduktion von Kontakten auf ein Minimum nicht mehr mit Bussgeldern geahndet werden. Das Berliner Verfassungsgericht setzte die entsprechenden Bussgeldvorschriften des Senats mit einem am 25. Mai veröffentlichten Beschluss vorläufig außer Kraft. Das Gericht gab damit einem Eilantrag teilweise statt.
Es darf demzufolge konkret kein Bussgeld mehr verhängt werden, wenn jemand gegen den Mindestabstand von anderthalb Metern verstösst sowie gegen das Gebot, "physisch soziale Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren".