Seit acht Monaten herrscht im Kanton Solothurn eine Maskenpflicht an der Oberstufe und seit fünf Monaten an Primarschulen. Eine Beschwerde des Vereins «Kinder atmen auf» gegen das Bildungs- und Kulturdepartement von Regierungsrat Remo Ankli fiel aus wie erwartet: Die Beschwerde wurde in allen Punkten abgewiesen.
Begründet wurden die Massnahmen mit drohenden Schulschliessungen wegen Quarantänen und Virusmutationen, schreibt der Verein in einem Newsletter vom Mai. Auf die inhaltliche Argumentation zur Schädlichkeit der Masken sei nicht einmal ansatzweise eingegangen worden. Die Formulierung sei altbekannt, so wie man sie aus anderen Schreiben von Schulbehörden zum Thema Maskenpflicht kenne.
Besorgte Eltern des Vereins reichten daraufhin eine Verwaltungsbeschwerde gegen den Maskenzwang ein. Nun erging das Urteil des Verwaltungsgerichts Solothurn. Darin wird festgehalten, dass die Anordnung gesundheitspolizeilicher Massnahmen, wie eine Maskentragpflicht an Schulen, nicht zu den Kernaufgaben des Volksschulamtes gehöre.
Die entsprechende Anordnung des Volksschulamtes vom 26. Mai 2021, sowie die vorangehenden Anordnungen der Maskentragpflicht, seien damit von einer sachlich und funktionell unzuständigen Behörde ergangen und darüber hinaus nicht rechtmässig eröffnet worden. Es liege deshalb ein Nichtigkeitsgrund vor.
Ebenfalls wird im Urteil festgehalten, dass die bundesrätlichen Covid-19-Bestimmungen keine Maskentragpflicht für Präsenzveranstaltungen in der obligatorischen Schule vorsehen. Auch deshalb ist die vom Volksschulamt angeordnete Maskentragpflicht in den obligatorischen Schulen ohne Rechtswirkung.
Die vom Volksschulamt angeordnete Maskenpflicht an der obligatorischen Schule ist somit eindeutig rechtswidrig. Damit folgt das höchste Solothurnische Gericht vollumfänglich der Argumentation des Vereins «Kinder atmen auf».
Der Verein ist der Überzeugung, dass dieses Urteil auch Signalwirkung in den übrigen Kantonen entfaltet, in denen ebenfalls eine rechtswidrige und der bundesrätlichen Covid-19-Verordnung widersprechende Praxis herrscht.
Das Verwaltungsgericht im Kanton Zürich gelangte zu einem ähnlichen Urteil (wir berichteten). Das Gericht stellte die aufschiebende Wirkung wieder her, die vorher durch Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) abgelehnt wurde. Ebenfalls wurde erkannt, dass die durch Silvia Steiner (Die Mitte) vertretene Bildungsdirektion für die eigenmächtige Anordnung der Maskenpflicht an Schulen gar nicht zuständig ist.
Auch im Kanton Basel-Landschaft hat sich einiges getan. Wegen der Entspannung der epidemiologischen Lage hebt der Regierungsrat die kantonale Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie per Sonntag, 20. Juni 2021, auf, wie der Regierungsrat in seiner Pressemitteilung schreibt. Damit ist das Tragen einer Maske im Unterricht beziehungsweise in Innenräumen für Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarschulen sowie für Kinder ab 10 Jahren in Einrichtungen der schul- und familienergänzenden Betreuung und in Kinder- und Jugendheimen nicht mehr obligatorisch.
Das ganze Urteil des Verwaltungsgerichtes Solothurn zum Download: