Am 9. Juni entscheidet die Schweizer Bevölkerung über ein neues Stromgesetz, das den zügigen Ausbau erneuerbarer Energien wie Wasserkraft, Photovoltaik und Windkraft vorsieht (wir haben hier darüber berichtet).
Dieses Gesetz zielt darauf ab, verschiedene Einsprache- und Mitsprachemöglichkeiten der Schweizer Bevölkerung zu beseitigen, um den Ausbau effizienter zu gestalten. Während die Unterstützung der bewährten Wasserkraft nachvollziehbar ist, stößt der geplante Ausbau der Windenergie auf erhebliche Kritik.
Die Schweiz ist bekannt für ihre geschützten Alplandschaften und die unregelmäßigen Windverhältnisse, die sie zu einem wenig geeigneten Standort für Windkraftanlagen machen. Ein Beispiel ist der Windpark am Nufenenpass, der nur sieben Prozent seiner installierten Nennleistung erbringen konnte.
Zudem stehen Windkraftanlagen aus Umweltschutzgründen in der Kritik. Gegner wie die Fondation Franz Weber argumentieren, dass bei ihnen der Vogelschutz vernachlässigt werde. Dagegen weisen Befürworter darauf hin, dass Windparks im Vergleich zu anderen menschlichen Aktivitäten nur eine geringe Bedrohung für Vögel darstellen würden.
Der Ausbau des Stromnetzes ab 2025 wird laut dem nationalen Parlament 82 Milliarden Schweizer Franken kosten, was rund 10.000 Franken an Mehrkosten pro Haushalt bis 2050 bedeutet.
Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Netzbetreiber die Strompreise im 15-Minuten-Takt ändern, was Haushalte dazu zwingen könnte, ihre Lebensgewohnheiten und Arbeitszeiten anzupassen, um die Stromkosten im Griff zu behalten. Darüber hinaus können Energieversorger bei Strommangellagen Haushaltsgeräte wie Wärmepumpen über die Smart Meter ferngesteuert abschalten und die Raumtemperatur senken.
Die Gegner des Gesetzes warnen auch vor der möglichen Errichtung von Windkraftanlagen in der Nähe von Wohngebieten und in national geschützten Landschaften. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Kantone festlegen, wo Windturbinen gebaut werden. Einsprachen gegen solche Bauvorhaben werden nach Annahme des Gesetzes weitgehend aussichtslos sein. Der Bundesrat könnte zudem Bewilligungsverfahren abkürzen und Volksabstimmungen bei kleineren Windparks abschaffen.
Die Debatte über das Stromgesetz zeigt die tiefen Gräben zwischen den Befürwortern einer schnellen Energiewende und den Gegnern, die Naturschutz und Bürgerrechte gewahrt sehen wollen. Die Entscheidung am 9. Juni wird richtungsweisend für die zukünftige Energiepolitik der Schweiz sein.
Auch wenn die Argumentation der Gegner des Gesetzes verständlich ist: Die Installation von kommunizierenden Smart Metern in allen Haushalten ist schon im bestehenden Gesetz vorgesehen und wird auch bei Ablehnung der Vorlage bis 2028 obligatorisch sein.
Diese Smart Meter senden tatsächlich regelmäßig Verbrauchsdaten an den Netzbetreiber, was eine ständige Strahlung verursacht. Allerdings senden sie nicht kontinuierlich: «Die Datenübertragung findet maximal einmal am Tag statt und die Strahlenbelastung ist sehr gering», stellt das Bundesamt für Energie klar.
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