Wie heißt es so unschön: Ein Unglück kommt selten allein. Das muss auch der Hamburger Mediziner Walter Weber aktuell denken.
Erst im Dezember ist der Mitgründer der Ärzte für Aufklärung (ÄfA) von der Hamburger Richterin Nele Behr schuldig gesprochen worden, und zwar zu 22 Monaten Haft auf Bewährung. Ihm war vorgeworfen worden, Gefälligkeitsmaskenatteste ausgestellt zu haben. Rein juristisch betrachtet hätte es so nicht kommen dürfen. Doch die Richterin vom Landgericht Hamburg war offenkundig regierungshörig. Nun geht der Fall zum Bundesgerichtshof (BGH) (Transition News berichtete).
Weber bittet nun für den Gang zum BGH um finanzielle Unterstützung. Dazu heißt es in einem heutigen Post im Telegram-Kanal der ÄfA:
«Wir müssen jetzt innerhalb eines Monats die Revisionsbegründung liefern. Dieser Vorgang, nämlich der Gang zum BGH, wird mich weit mehr als 20.000 Euro kosten – um sein Recht zu kämpfen ist teuer! –, weshalb ich wieder um finanzielle Unterstützung bitte, was mir nicht leicht fällt.»
Wer Weber helfen möchte, findet hier die entsprechenden Daten:
Ärztehilfswerk Weißer Kranich
IBAN DE56 7645 0000 0232 1701 91
Stichwort: «Schenkung für Dr. Walter Weber»
Doch damit nicht genug. Am kommenden Donnerstag, 10. April, steht Weber wieder in Hamburg vor Gericht. Dieses Mal in der Verwaltungsrechtssache «Dr. Weber gegen die Ärztekammer Hamburg». Diese hatte den Onkologen wegen der Ausstellung von Maskenattesten vor den Kadi gezogen.
Dieser Rechtsstreit wird aber nicht vor dem Landgericht Hamburg, sondern vor dem Verwaltungsgericht ausgefochten. Los geht es um 10 Uhr im 3. Stock im Saal 3.01. Die Adresse lautet Lübeckertordamm 4; 20099 Hamburg. Verteidigt wird Weber unter anderem von der Hamburger Anwältin Anne Rose.
Wie Weber betont, freut er sich über zahlreiches Erscheinen. Wie mir die Pressestelle des Verwaltungsgerichtes in diesem Zusammenhang mitteilte, sei die Verhandlung öffentlich und somit für alle zugänglich.