Beim Namen Walter Weber könnte einem durchaus der Ohrwurm-Song «Mein Gott Walter» von Mike Krüger aus dem Jahr 1975 in den Sinn kommen. Doch wenn man sich das Urteil der Richterin Nele Behr im Prozess gegen Walter Weber vergegenwärtigt, so ist man geneigt zu konstatierten: «Mein Gott Nele!» Denn Krügers Lied handelt von einer Person, der ein Missgeschick nach dem anderen passiert.
So ist es so gekommen, wie seit langem gemutmaßt: Walter Weber, Arzt aus Hamburg und Mitgründer der Ärzte für Aufklärung (ÄfA), wurde von der Richterin Behr vom Hamburger Landgericht tatsächlich schuldig gesprochen worden, Gefälligkeitsmaskenatteste ausgestellt zu haben. Das Strafmaß: Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung – und insgesamt darf er drei Jahre lang keine Maskenatteste mehr ausstellen. Das Urteil wurde um 10:13 Uhr, also mit fast einstündiger Verspätung, von der Richterin Behr verlesen, und zwar gleich nach ihrem Eintreffen.
Ein paar Minuten später verließen mehr als ein Dutzend Zuschauer, die offenkundig solidarisch waren mit Weber, unter Protest den Zuschauerraum eines Gerichtssaals, dessen Wände zum Großteil mit dunklem Holz ausgekleidet und dessen Mobilar ebenfalls in dunklem Holz gehalten ist.
Man fühlte sich wie im 1957er Hollywoodstreifen «Die 12 Geschworenen» und saß als Pressevertreter tatsächlich auch auf einem der 12 Stühle der Geschworenenbank. Der Film wurde seinerzeit mit Adjektiven wie «shocking» und «explosive» beworben. Und so erschien auch die Stimmungslage unter den rund 60 Zuschauern nach der Urteilsverkündung. Vor dem Eintreffen der Richterin hatten diese noch in friedlicher Manier und stehend eine Schweigeminute für Weber eingelegt.
Den Gerichtssaal Verlassende riefen der Richterin Sätze zu wie: «Dieses Gericht ist eine Farce». Sie hatten offenkundig alles andere als das Gefühl, als sei hier so penibel nach der Wahrheit gesucht worden wie im Film «Die 12 Geschworenen». Die Richterin Behr schrie daraufhin regelrecht und forderte unter Androhung von Ordnungsgeldern Ruhe ein.
Aufgeheizt war die Atmosphäre auch deswegen, weil die vorsitzende Richterin Behr umgehend nach Betreten des Gerichtssaals mit der Verkündigung des Urteilsspruchs begann, obwohl Webers Verteidiger Ivan Künnemann ihr unmissverständlich zu verstehen gab, dass man, wie auch am vergangenen Freitag gegenüber der Kammer mitgeteilt, weitere Beweisanträge stellen wolle. Für einen kurzen Moment trugen Behr und Künnemann sogar gleichzeitig vor, was dann aber durch die Richterin unter Androhung eines Ordnungsgeldes unterbunden wurde.
Künnemann stellte daraufhin die Anträge nicht. Dabei hatte Behr am 8. November noch die Möglichkeit eingeräumt, dass Anträge durchaus auch nach den Plädoyers gestellt werden können.
Wirklich überraschen konnte einen das Agieren der Richterin Behr derweil nicht. So hatte Transition News am 7. November den Artikel «Prozess gegen Walter Weber: Hat ihn das Gericht insgeheim schon verurteilt?» veröffentlicht. Und in dem Beitrag «Prozess gegen Walter Weber: Kai Kisielinski führt mit Argumentationsfeuerwerk den Maskenirrsinn vor Augen» vom 11. November zitieren wir Tom Lausen, Programmierer und Datenanalyst und Bruder von Webers Rechtsbeistand Sven Lausen, mit der Aussage, dass er trotz des auch aus seiner Sicht fantastischen Vortrags des Mediziners und Gutachters Kisielinski skeptisch bleibe und nach wie vor alles andere als überrascht sein würde, wenn die Richterin Behr Weber verurteilt. Wenn dies so kommen sollte, so Lausen, wäre es am Ende am Bundesgerichtshof, final zu entscheiden.
So wird es jetzt also kommen, aber rein juristisch betrachtet hätte es so nicht kommen müssen beziehungsweise dürfen. Denn die Sachlage hätte eigentlich eines geboten: einen Freispruch für Weber.
Tatsächlich schien es vergangenen Montag, am 25. Verhandlungstag, noch mal hochspannend zu werden. Stand doch an, dass sowohl Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher als auch Lars Schaade, Leiter vom Robert Koch-Institut, vor Gericht persönlich erscheinen sollten.
Das Ansinnen dahinter: Durch die Befragung wollte man nochmal belegen, dass die Corona-Maßnahmen politisch motiviert und rechtswidrig waren und keinerlei Evidenz hatten (Transition News berichtete). Was den Auftritt von Tschentscher angeht, so wurde bereits der 13. Dezember kolportiert.
Doch Pustekuchen. Die Ladung war dann plötzlich vom Tisch, weil die Herren Tschentscher und Schaade im Dienstzimmer hätten vernommen werden sollen.
Das erscheint schon wie starker Rechtsstaats-Tobak, wenn man bedenkt, dass die Kritiker der Corona-Politik, lange Zeit als «Querdenker», «Schwurbler» und «Verschwörungstheoretiker» verunglimpft, «wohl doch recht hatten», wie es Andreas Rosenberger in der Welt ausdrückte, und die Corona-Politik mit einer «absichtlichen Ignoranz gegenüber der Realität» betrieben wurde, wie es das Portal Kodoroc formulierte.
Doch die Staatsanwältin Caroline Schimpeler war ein «juristischer Totalausfall» im Weber-Prozess. Zumal sie es auch versäumt hat, auch nur im Ansatz die Erkenntnisse aus 25 Prozesstagen in ihr Plädoyer einfließen zu lassen und diese bei ihrem Vorgehen während des gesamten Verfahrens zu berücksichtigen.
Dazu gehören nicht zuletzt die Erkenntnisse aus der Befragung des erwähnten Kisielinski, der am 8. November als sachverständiger Zeuge angehört worden war (wir berichteten). Hier hatte sie lediglich pauschal behauptet, Kisielinski sei nicht objektiv, und gemeint, sie glaube seinen präsentierten Statistiken nicht. Kisielinskis Ausführungen hatte sie aber nichts Substanzielles entgegenzusetzen – und es war auch nicht erkennbar, dass sie sich ernsthaft mit seinen Argumenten auseinandergesetzt hat.
Tatsächlich konnte Kisielinski ausführlich die vielfältigen Gefahren beim Maskentragen und die fehlende Evidenz einer Maskenpflicht darlegen. Bereits 2021 konnte ein Team um ihn in einer Meta-Studie die Schädlichkeit im Detail belegen.
Bestätigt wird Kisielinski sogar vom US-Ausschuss des Repräsentantenhauses, der kürzlich in seinem Abschlussbericht festgestellt hat, dass die Wirksamkeit von Masken, Lockdowns und 1,5-Meter-Abstandsregel nicht belegt ist.
Zwar wurde und wird immer noch gerne behauptet, Masken würden «wirken gegen Infektionen». So geschehen etwa vom Kiel Institut für Weltwirtschaft 2022. Doch die tatsächliche Datenlage spricht dem Hohn, wie Transition News im Detail aufgezeigt hat.
Vergessen werden sollte hier im Übrigen nicht, was kein Geringerer als Christian Drosten Ende Januar 2020 in der RBB-Sendung Talk aus Berlin sagte (siehe auch Video unter dem Zitat):
«Mit einer Maske hält man eine Virusinfektion nicht auf.»
Quelle: Youtube-Account von GuiSchol
Sprich, wenn die hohe Politik «der Wissenschaft» (also der Faktenlage) tatsächlich gefolgt wäre, so hätte sie nie eine Maskenpflicht installieren dürfen – und Ärzte wie Weber wären nie in die Verlegenheit gekommen, sich mit der Ausstellung von Maskenattesten beschäftigen zu müssen. Allein diese Erkenntnis hätte Schimpeler und die Kammer dazu bringen müssen, nicht reihenweise Beweisanträge von Webers Rechtsbeistand einfach abzulehnen.
Quelle: Dominik Paradies
Vor allem aber hat Schimpeler einfach auch Augen und Ohren zugemacht, was den zentralen Vorwurf an Weber angeht, und stattdessen einfach – wider besseres Wissen – behauptet, dass Weber seine Patienten hätte physisch untersuchen müssen. Dabei gab und gibt es eine solche Vorschrift nicht.
So wurden die Beteiligten des Verfahrens, wie Dominik Paradies in seinem TN-Artikel «Prozess gegen Walter Weber: Totalversagen der Staatsanwaltschaft» ausführt, am 30. September durch Sven Lausen, neben Ivan Künnemann der Verteidiger von Weber, mit dem auf Richter und Staatsanwälte abzielenden Werk «Kommentar zur (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997» konfrontiert. Daraus hatte Sven Lausen auch mehrere Seiten laut vorgelesen. Und aus diesem geht hervor, dass eine körperliche Untersuchung nicht nur nicht zwingend erforderlich ist, sondern Atteste und Diagnosen auch mittels E-Mail, per Post oder telefonisch gestellt werden können.
Weiter verkennt die Staatsanwältin, dass laut Hamburger Senatskanzlei bereits niederschwellige Symptome wie Atembeschwerden oder Unwohlsein ausgereicht haben, um sich selbst von der Maske zu befreien. Zum Aspekt der fehlenden Notwendigkeit einer physischen Untersuchung und von Vorerkrankungen siehe auch den Transition-News-Newsletter «Ärzte wie Weber und der gerichtliche Masken-Irrsinn».
Und damit nicht genug. Auch hat Schimpeler in ihrem Plädoyer 57 Fälle einzeln aufgeführt, in denen Weber unrichtige Maskenbefreiungsatteste ausgestellt haben soll. Dabei hat Schimpeler verschwiegen, dass die Verfahren gegen die Mediziner und deren Patienten auf einer «schwarzen Liste» mit Namen von unliebsamen Ärzten beruhen. Und hier wurde für die angeblichen Schuldnachweise nicht etwa auf tatsächliche Ermittlungen zurückgegriffen, sondern eben auf eine vom LKA Hamburg erstellte «schwarze Liste», die man auch als «Feindesliste» bezeichnen könnte und mit der man letztlich vorverurteilt hat.
In diesem Zusammenhang hat der Rechtsbeistand von Weber vergangenen Montag vor Gericht extra einen Beweisantrag gestellt, alle entsprechenden Akten und Protokolle, die Patienten von Weber betreffen, nicht nur beizuziehen, sondern auch zu verlesen. Damit sollte bewiesen werden, dass die Anklagen gegen die Patienten und damit auch gegen Weber auf einer Vorverurteilung beruhen und eben nicht auf soliden Ermittlungen. Doch auch dieser Beweisantrag wurde von der Staatsanwältin abgelehnt – und die Kammer ist ihr einfach gefolgt.
Der Staatsanwältin scheint es derweil auch entgangen zu sein, dass das Arbeiten mit so einer Liste unzulässig ist. So hatte etwa die Taz, eine der «coronagläubigsten» Medien, einst in dem Artikel «Illegale Praktiken sind ihr Stil» berichtet, dass die städtische Betriebskrankenkasse (BKK) in Hamburg an Unternehmen eine Liste von Ärzten und Ärztinnen zugesandt habe, die nach Meinung der BKK «Blaumacher» zu leicht Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausschreiben – und dass dies vom damaligen Datenschutzbeauftragten Hans-Herrmann Schrader «beanstandet» worden sei. Schrader wörtlich:
«Die BKK Hamburg hat damit die Vorschriften des Sozialgesetzbuches zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeiten von Versicherten missachtet und gegen das Datenschutzrecht verstoßen.»
Was soll man davon halten? Nichts! Und schlussfolgern? Dass die Justiz in Hamburg in Sachen Corona nicht komplett blind ist, wie sie sein sollte, sondern regelrecht regierungshörig. Tom Lausen kommentiert in diesem Zusammenhang in seinem Telegram-Kanal:
«Dr. Walter Weber ist am heutigen 9. Dezember im Landgericht Hamburg von der großen Strafkammer im ‹Terrorsaal› zu einem Jahr und 10 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Die vorsitzende Richterin Behr bekundete, dass es kein politischer Prozess gewesen sein soll, übernahm aber nahezu alle Erklärungen und Forderungen der Staatsanwaltschaft, die nun mal politisch weisungsgebunden ist. Selbst das Strafmass stimmte 100 Prozent überein mit den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Diejenigen, die der Abschlusssitzung als Zuschauer beiwohnen wollten, wurden im Übrigen auch nicht, wie sonst, durch den Haupteingang eingelassen, sondern mussten draußen seitlich vom Gerichtsgebäude vor dem Nebeneingang würdelos im Regen ausharren und sich, um Einlass in den ‹Terrorsaal› gewährt zu bekommen, durchsuchen lassen. Dies drückt eindrucksvoll die Haltung gegenüber kritischen Menschen aus, denn diese Anordnung kam ebenfalls von der Vorsitzenden Richterin Behr. Das schriftliche Urteil greift vermutlich zurück auf Reichsgerichtsrechtsprechung aus 1940.»
Diejenigen, die der Abschlusssitzung als Zuschauer beiwohnen wollten, wurden im Übrigen auch nicht, wie sonst, durch den Haupteingang eingelassen, sondern mussten draußen seitlich vom Gerichtsgebäude vor dem Nebeneingang würdelos im Regen und bei Kälte ausharren, um Einlass in den «Terrorsaal» gewährt zu bekommen; Quelle: Telegram-Kanal von Tom Lausen
Dass es auch anders geht, zeigte kürzlich das Verwaltungsgericht Osnabrück. Dort hatten Gert Armin Neuhäuser, Honorarprofessor an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover und Präsident des Verwaltungsgerichts, sowie die dortigen Richterinnen Judith Rababah und Esther Körbi einen Gerichtsbeschluss verfasst, der von so viel Courage zeugte, dass Transition News sie auf die Liste der 10 Kandidaten für den «Noble Prize» setzte (siehe hier).
Die drei Richter erklärten nämlich in ihrem Beschluss, in dem auch die RKI-Files einen wichtigen Part spielten, die Impfpflicht im Gesundheitswesen für verfassungswidrig und forderten das Bundesverfassungsgericht dazu auf, sich erneut mit diesem Thema zu befassen (Az. 3 A 224/22).
Hintergrund: Gegen eine Pflegehelferin wurde 2022 basierend auf § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesprochen, weil sie keinen «Impf»- oder Genesenennachweis vorlegte. Hiergegen klagte sie vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück. Das Verwaltungsgericht sollte darüber entscheiden, ob dieses Verbot rechtmäßig war. Zu diesem Zeitpunkt waren die RKI-Protokolle beziehungsweise RKI-Files bereits öffentlich zugänglich gemacht worden.
Das Gericht setzte die mündliche Verhandlung an, lud sogar Lars Schaade, Präsident des RKI, als Zeugen und erklärte – ganz im Gegensatz zum Hamburger Landgericht – bereits in einer Pressemitteilung vor der Verhandlung, dass er zu Passagen der RKI-Protokolle befragt werden würde.
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