Im April sind Zahlen zu den Anerkennungsraten von Covid-19-Impfschäden durch die Versorgungsämter bekannt geworden: Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erhielten nur 6,2 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle auf einen Impfschaden eine staatliche Entschädigung.
Wie die Journalistin Aya Velázquez berichtet, werden demnach von rund 14.000 gemeldeten Verdachtsfällen gerade einmal 573 Fälle anerkannt – einer von 16 Antragstellern. Und selbst wer zu den Auserwählten gehöre, denen eine Entschädigung bewilligt werde, erhalte nur eine Grundrente von maximal 854 Euro monatlich, die noch dazu auf andere Renten angerechnet werde.
Die Mehrheit der Anträge für diesen minimalen Sockelbetrag, der zum Überleben nicht reiche, werde jedoch von den Versorgungsämtern abgelehnt. Das lege die Frage nahe: Auf welcher Bewertungsgrundlage kommen die Versorgungsämter zu dieser hohen Ablehnungsrate?
Velázquez hat nachgeforscht und schreibt, «dass sich die Versorgungsämter bei ihren Entscheidungen maßgeblich auf die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) stützen». Doch auf welcher Bewertungsgrundlage beruhen die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts – jener ebenso wie das Robert-Koch-Institut dem Bundesgesundheitsministerium nachgeordneten Behörde, die in der Kritik steht, Sicherheitssignale zu spät oder gar nicht zu erkennen, und zu zögerlich darauf zu reagieren?
Eine Antwort könnte laut Velázquez in einem Algorithmus der WHO liegen, den das PEI als Bewertungsgrundlage für seine Sicherheitsberichte heranzieht, an denen sich die Versorgungsämter orientieren. Die vom PEI verwendeten Pharmakovigilanzverfahren wiederum entsprechen der Guten Pharmakovigilanzparaxis und sind in den Leitfäden der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) beschrieben: Dort steht:
«Die Kausalitätsbewertung von Verdachtsmeldungen bei Impfstoffen erfolgt mittels eines von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) definierten Algorithmus und ist in dem öffentlich zugänglichen Handbuch ‹Causality assessment of an Averse event following immunization (AEFI): user Manual for the revised WHO classification, 2nd ed., 2029 update› beschrieben.»
Auch im letzten Sicherheitsbericht des PEI werde das WHO-Handbuch als der zugrundeliegende Bewertungsmaßstab bei Verdachtsfällen mit tödlichem Ausgang genannt – ohne Quellenangabe, konstatiert Velázquez. Der genaue Titel des Dokuments finde allerdings keine Erwähnung, und auch in der Liste der Referenzen tauche das WHO-Handbuch nicht auf.
Dass sich das PEI bei seiner Kausalitätsbewertung von Verdachtsfällen auf Impfnebenwirkungen zentral auf das Handbuch und den Algorithmus der WHO stütze, sei belegt, betont die Journalistin. Bleibe die Frage, wieviele Fälle das PEI als «konsistent mit WHO-Kriterien» bewertet habe.
Lesen Sie hier den ganzen aufschlussreichen Artikel von Velázquez.
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