Die kanadische Regierung will Regierungskritik unmöglich machen. Zwei Gesetzesentwürfe aus der Feder von Kulturminister Pablo Rodriguez sollen der Regierung dafür künftig weitreichende Machtbefugnisse gewähren.
Das Ziel: Kritischen Online-Zeitungen soll das Leben so schwer wie möglich gemacht werden. Die Rede ist von den Gesetzesentwürfen C-11 und C18. Ersterer sieht vor, dass Regulierungsbehörden für den Rundfunk künftig Inhalte von unliebsamen Nachrichten-Portalen entfernen dürfen.
Letzterer geht sogar noch weiter und beabsichtigt, dass Tech-Konzerne künftig regierungsfreundliche Online-Nachrichtenseiten positiv bewerten sollen. Umgekehrt sollen kritische Seiten herabgestuft werden und wären damit für die breite Bevölkerung kaum noch zugänglich.
Pikant: Die Entwürfe gehen selbst den Tech-Giganten zu weit, die nicht gerade dafür bekannt sind, die Meinungsfreiheit hochzuhalten. Selbst grosse Plattformen wie Twitter und Microsoft haben sich gegen den Gesetzentwurf C-11 ausgesprochen, wie LifeSiteNews jüngst berichtete.
Juraprofessor Michael Geist von der Universität Ottawa beschaffte sich mittels des Informationsfreiheitsgesetzes (Access to Information Act) die Korrespondenz zwischen den Tech-Unternehmen und dem kanadischen Kulturministerium. Sowohl Microsoft als auch Twitter kritisierten die Regierung für ihre Pläne.
Gemäss Twitter – seinerseits bekannt für Zensur – werde mit dem C-11-Gesetzesentwurf ein «von der Regierung betriebenes Überwachungssystem» geschaffen und die «freie Meinungsäusserung geopfert».
Weiter: «Der Vorschlag der kanadischen Regierung, dem Beauftragten für digitale Sicherheit zu erlauben, Websites zu sperren, ist drastisch.» Doch damit nicht genug: Twitter verglich das Vorhaben der kanadischen Regierung mit anderen totalitären Regimes.
«Weltweit haben mehrere autoritäre Regierungen wie China, Nordkorea und der Iran unter dem Deckmantel der ‹Online-Sicherheit› den Zugang zu Twitter und anderen Diensten auf ähnliche Weise blockiert, wie es nun Kanada vorschlägt. Damit wird das Recht der Menschen auf Online-Informationen behindert.»