Im «Merkblatt zur aktuellen COVID-19 Testung in der Schweiz», herausgegeben vom Bundesamt für Gesundheit und Swissmedic, publiziert am 20. Mai 2020, steht:
«Die PCR (Polymerase-Kettenreaktion) ist eine NAT (Nucleic Acid Amplification Technology)-Methode, der modernen Molekularbiologie um in einer Probe vorhandene Nukleinsäure (RNA oder DNA) in vitro zu vervielfältigen und danach mit geeigneten Detektionssystemen nachzuweisen. Der Nachweis der Nukleinsäure gibt jedoch keinen Rückschluss auf das Vorhandensein eines infektiösen Erregers. Dies kann nur mittels eines Virusnachweises und einer Vermehrung in der Zellkultur erfolgen.» (Hervorhebung durch die Redaktion).
Wir berichteten über die Problematik und Unzuverlässigkeit des PCR-Tests.
Der Sinn der geforderten «Zellkultur» besteht darin, herauszufinden, ob bei einem positiven Testergebnis tatsächlich ein aktives Virus vorhanden ist. Ein Virus also, das sich vermehrt – denn der PCR-Test alleine kann das unmöglich feststellen.
Das Problem: Das Anlegen einer Zellkultur ist aufwendig, riskant und kann aus vielen Gründen misslingen – aber vor allem: Es benötigt Zeit! Zirka eine Woche pro Test.
Aus diesem Grund wurde dies in der Praxis nur in Ausnahmefällen zu Forschungszwecken getan. Wegen des Zeitdrucks – Ergebnisse sollen rasch vorliegen – verzichten PCR-Test-Labors, die täglich hunderte Tests durchführen, auf die Bestätigung durch eine Zellkultur: Es gibt also keinen sicheren Virusnachweis.
Man darf ohne zu übertreiben sagen: Nahezu alle PCR-Tests haben die Vorschriften nicht erfüllt. Die Annahme ist berechtigt, dass dies den Behörden BAG und Swissmedic bekannt ist, ohne dass diese Tatsache je kommuniziert wurde.
Nun haben die Behörden ein neues Merkblatt verfasst und am 31. August 2020 veröffentlicht (siehe unten, PDF des alten und des neuen Merkblattes).
Neu steht im oben erwähnten Absatz:
«Die PCR (Polymerase-Kettenreaktion) ist eine NAT (Nucleic Acid Amplification Technology)-Methode, der modernen Molekularbiologie um in einer Probe vorhandene Nukleinsäure (RNA oder DNA) in vitro zu vervielfältigen und danach mit geeigneten Detektionssystemen nachzuweisen. Mit dieser sehr empfindlichen Methode wird in Patientenproben spezifisch die Nukleinsäure eines Erregers nachgewiesen, was eine Infektion mit dem Erreger belegt.» (Hervorhebung durch die Redaktion).
Die bis anhin geforderte Virenkultur ist weg.
Neu wird gesagt, dass mit dem PCR-Test eine Infektion mit dem Erreger belegt sei.
Das ist falsch: Eine Infektion – die per Definition eine lokale oder allgemeine Störung des Organismus zur Folge hat – ist damit keineswegs belegt. Auch nicht, ob der Erreger ansteckend oder aktiv ist.
Nur etwas wird gesagt: Jeder PCR-Test ohne Virenkultur zur Verifizierung entspricht seit gestern den neuen Vorschriften.