Der Zürcher Rechtsanwalt Philipp Kruse warnt anhand von Fällen aus seiner Praxis (hier ist der erste Artikel der Serie) vor einer tiefgreifenden Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien. In seiner Serie zeigt er, wie der Umgang mit der «Pandemie» seit 2020 die Grundlagen von Recht und Wissenschaftlichkeit erschüttert hat, und dass dadurch von den Gesundheitsbehörden eine eigenständige Gefahr für die öffentliche Gesundheit geschaffen wird.
Philipp Kruse legt auch bei seinen Vorträgen oder seinen Warnungen in Bezug auf die Bedeutung der WHO-Verträge den Finger auf den wunden Punkt. Seit Beginn der «Pandemie» prangert er an, dass es staatliche Organe in der Schweiz versäumen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse in ihrem Handeln zu berücksichtigen und Kritiker, die sie auf diesen Umstand hinweisen, systematisch und zu Unrecht unterdrücken.
Kruse kritisiert auf seinem Telegram-Kanal, dass es Ärzten, Beamten und Richtern faktisch noch heute verboten sei, den offiziellen Narrativen zu widersprechen, egal wieviel Evidenz sie zur Rechtfertigung ihrer Kritik vorlegen. Statt die Corona-Maßnahmen aufzuarbeiten, setze der Staat weiterhin rigide auf Glaubenssätze, die sich längst als überholt erwiesen hätten.
Im Mittelpunkt von Kruses zweitem Fall steht eine erfahrene Psychiaterin, die mit fundierten E-Mails das wissenschaftliche Fundament für die Maßnahmen und Kommunikation der Gesundheitsbehörden infrage stellte. Ihr Schicksal, das mittlerweile vor dem Verwaltungsgericht liegt, ist symptomatisch für die Spannungen zwischen kritischer Expertise und behördlicher Macht.
Die Psychiaterin, die seit 2013 eine eigene Praxis führt, hat in zahlreichen E-Mails ab Juni 2021 gut begründete Zweifel an den wissenschaftlichen Grundlagen der Pandemiepolitik geäußert. Unter Hinweis auf entsprechender Studien kritisierte sie unter anderem die Untauglichkeit von PCR-Tests, die Wirksamkeit und Sicherheit der mRNA-Impfstoffe sowie die psychischen Auswirkungen der Maskenpflicht auf Kinder. Ihre Analysen basierten auf internationalen Studien und waren geprägt von ihrem beruflichen Pflichtbewusstsein, ihre Patienten vor Schaden zu bewahren. Dennoch stießen ihre Ausführungen bei den Behörden nicht auf Interesse – sondern auf Unverständnis und Gegenwehr.
Ohne inhaltlich auf ihre Kritik einzugehen, leitete die Gesundheitsbehörde ein aufsichtsrechtliches Verfahren ein und forderte eine psychiatrische Begutachtung der Ärztin. Begründung: Zweifel an ihrer Urteilsfähigkeit, da sie «unaufgefordert» und in «auffälliger Frequenz» E-Mails versandt habe. Diese Maßnahme, die mit Kosten von bis zu 10.000 CHF verbunden ist, wertet Kruse, der Rechtsbeistand der Psychiaterin ist,, als unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte ohne entsprechende Rechtfertigung.
Laut dem Bundesgericht ist die Anordnung einer psychiatrischen Begutachtung ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und bedarf einer klaren rechtlichen Grundlage sowie eines überwiegenden öffentlichen Interesses. Im vorliegenden Fall zweifelt der Anwalt bereits die Erforderlichkeit der behördlichen Maßnahme an: «Die Ärztin hat ihre Fortbildungspflichten erfüllt und im Sinne des Patientenwohls gehandelt. Die Behörde dagegen scheint jede inhaltliche Auseinandersetzung zu vermeiden und will nun kaschieren, dass sie ihrerseits ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat.»
Die Beweislast liegt laut Kruse bei der Behörde. Die Frage, ob die Psychiaterin oder die Beamten die eigentlichen Defizite in ihrer Urteilsfähigkeit offenbaren, könnte weitreichende Folgen haben.
Ein zentrales Element des Falls ist die inhaltliche Substanz der Kritik, die die Psychiaterin an den Tag legte. Ihre Bedenken reichen von der Methodik der Risikoanalyse über die Effektivität der Maßnahmen bis hin zur Sicherheit der mRNA-Impfstoffe. Ihre E-Mails zitieren internationale Experten und Studien, die ihre Positionen stützen.
Doch die Gesundheitsbehörde ignorierte ihre Hinweise und berief sich stattdessen auf einen abstrakten «wissenschaftlichen Konsens», ohne aber konkrete eigene Beweise zu liefern. Dieser Umstand unterstreicht, so Kruse, die reflexartige Abwehrhaltung der Behörden gegenüber berechtigter Kritik.
Der Fall stellt nicht nur die Kompetenz der Gesundheitsbehörde infrage, sondern auch die grundsätzliche Frage nach dem Umgang mit neuen Tatsachen und mit abweichenden Meinungen aus der Ärzteschaft und der Wissenschaft. Kritiker warnen vor einem gefährlichen Präzedenzfall, bei dem abweichende Positionen unreflektiert als pathologisch abgestempelt und deren Vertreter systematisch diskreditiert werden. Mit der Folge, dass die eigentlichen Gefahren für die öffentliche Gesundheit von den Gesundheitsbehörden verschwiegen oder von ihnen gar erst geschaffen werden.
Die Psychiaterin sieht sich selbst als Warnende, deren Ziel es war, die Öffentlichkeit und ihre Patienten zu schützen. Die gesundheitlichen Risiken, die sie beschreibt – von Thrombosen bis zu steigender Übersterblichkeit – sind mittlerweile Gegenstand internationaler Studien und Debatten.
Der Fall der Psychiaterin zeigt die tiefen Brüche in der Diskussion um die Pandemiepolitik. Zwischen Fachkompetenz und behördlichem Machtanspruch klafft eine Lücke, die im Interesse der öffentlichen Gesundheit dringend geschlossen werden muss. Ob dies durch eine gerichtliche Entscheidung gelingt, bleibt abzuwarten.
Die Frage, wer hier wirklich seine Urteilsfähigkeit unter Beweis stellen muss – die kritische Ärztin oder die schweigenden Behörden – könnte richtungsweisend für die zukünftige Arbeit der Gesundheitsbehörden in der Schweiz sein und für ihren Umgang mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
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