In der Schweiz beschäftigen sich seit längerem die Gerichte mit der nachträglichen Aufschaltung des Korrekturfaktors bei bestehenden Mobilfunk-Sendeanlagen ohne offizielle Baupublikation und Einspruchsmöglichkeiten mit einer sogenannten Bagatell-Bewilligung. Das Schweizer Bundesgericht, das höchste Gericht des Landes, verlangte die sofortige Aufhebung des Korrekturfaktors bei 380 5G-Sendeanlagen, der es erlaubt, diese mit merklich höherer Sendeleistung zu betreiben als ursprünglich bezüglich Strahlenschutz vorgesehen.
Der Geschäftsführer des Verbandes Bernischer Gemeinden forderte dann die Bauverwaltungen auf, dieses Urteil zu ignorieren. Auch dieser Schuss ging hinten hinaus. Das Bundesgericht verlangt nun in einem neuen Urteil, dass für alle derartigen Antennen, es sind einige hundert, nachträglich ein ordentliches Baugesuch eingereicht werden muss – mit allen Einsprachemöglichkeiten. Falls dieses bewilligt wird, kann die Antenne weiterbetrieben werden, falls nicht, muss der Korrekturfaktor dauerhaft aufgehoben werden. Einzige offene Frage ist noch, ob die Antennen während der Dauer des Bewilligungsverfahrens auf Zusehen hin mit dem Korrekturfaktor weiterbetrieben werden können oder nicht.
Im letztgenannten Urteil, das aufgrund einer Beschwerde aus der Innerschweiz zustande kam, entschied das Bundesgericht, dass der Betrieb von Sendeantennen die mit Bagatell-Bewilligung laufen, sofort eingestellt werden muss.
Die Presse beschäftigt sich mit diesem Thema nicht mit großem Eifer. Entsprechende Artikel muss man mit der (Google-)Lupe suchen und Schlagzeilen findet man kaum. Gestern titelte die Solothurner Zeitung: «Neues Bundesgerichtsurteil: Müssen jetzt doch 89 Handyantennen im Kanton Solothurn abgestellt werden?»
Das zeigt, dass die Behörden wohl nach wie vor nach Schlupflöchern suchen, wie das Abschalten von nicht ordnungsgemäß bewilligten Antennen umgangen werden kann. Fortsetzung folgt.