Die vermeintliche Hilfe des Staates mutiert für viele Arbeitssuchende in der Schweiz zum Bumerang, wie der Tagesanzeiger berichtet.
«Während des Lockdown mussten Stellensuchende nicht belegen, dass sie sich beworben haben. Nun werden die Nachweise fällig, doch der Bundesrat hat den Kantonen keine Vorgaben gemacht», heißt es dazu in einem entsprechenden Artikel.
Ursache des existenzbedrohenden Dilemmas ist die föderale Struktur und die Umsetzung der Bestimmungen während der Coronakrise.
So entsteht der Widerspruch:
«Geld von der Arbeitslosenversicherung bekommt nur, wer jeden Monat eine Mindestanzahl an Bewerbungen nachweisen kann. Sonst drohen empfindliche Kürzungen. Wie viele Bewerbungen nötig sind, bestimmt der Berater oder die Beraterin im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum, dem RAV. Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung des Bundes, wo dies einheitlich festgeschrieben wäre.»
Weil aber das Staatssekretariat für Wirtschaft es unterlassen habe, den für den Vollzug zuständigen Kantonen klare Vorgaben zu machen, verlangten jetzt einige RAV den Nachweis.
Ohne diesen Nachweis jedoch droht die Sperre, und die kann bis zu einem Monat lang ausfallen.
«Es herrscht föderalistisches Wirrwarr», resümiert der Tagesanzeiger, und: «Ob und wie stark auf Probleme rund um Corona Rücksicht genommen wird, hängt davon ab, wo man stempeln geht».