Nachdem die elektronische Patientenakte (ePA) im Januar mit einer Testphase gestartet war, soll sie nun ab dem 29. April 2025 – also ab dem heutigen Dienstag – in ganz Deutschland zur Verfügung gestellt werden. Der Zeitplan geht aus Mitteilungen des Bundesgesundheitsministeriums und der Gematik GmbH, der «nationalen Agentur für digitale Medizin» hervor.
Die Pilotphase sei positiv verlaufen, heißt es bei der Gematik, die Praxiserfahrung sei vielversprechend und die Vorteile bereits spürbar. Die zum Teil erheblichen Sicherheitsmängel, auf die über lange Zeit hingewiesen wurde, und die auch noch während der Testphase bestanden (wir berichteten), seien unter Kontrolle. Mögliche Angriffsszenarien würden nun verhindert.
Arztpraxen und andere «Leistungserbringer» wie Apotheken und Krankenhäuser bundesweit können die digitale Akte vorerst «freiwillig» nutzen. Die Gematik empfiehlt medizinischen Einrichtungen, die Zeit zu nutzen, «um sich technisch auszustatten, mit den Funktionen vertraut zu machen, ihre Teams zu schulen und die ePA in ihre Abläufe zu integrieren». Ab dem 1. Oktober 2025 ist deren Einsatz dann nämlich verpflichtend.
Die ePA ist ein zentraler elektronischer Speicher, in dem persönliche Gesundheitsdaten wie Diagnosen, Arztberichte, Laborbefunde oder Medikationspläne gesammelt werden. Im Laufe der Zeit wird dort die gesamte Krankengeschichte einer Person zu finden sein. Teil der Akte ist auch der digitale Impfpass.
Die digitale Patientenakte dient ebenso dem Austausch der Daten zwischen verschiedenen Erbringern von Gesundheitsleistungen. Die Bundesregierung verspricht dadurch effizientere Behandlungen, während die Pläne der EU mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) schon weiter gehen (wir berichteten).
Die gesetzlichen Krankenkassen haben inzwischen allen Versicherten eine ePA zur Verfügung gestellt, die nicht ausdrücklich widersprochen haben. Für die Teilnahme gilt das Opt-Out-Prinzip, das Ihre Einwilligung voraussetzt, ohne dass Sie diese tatsächlich aktiv erteilt hätten.
Nach derzeitigem Stand können Sie Ihre implizite «Zustimmung» jederzeit widerrufen, müssten sich dann allerdings auch um die Löschung bereits gespeicherter Daten bemühen. Der verpflichtende Einsatz der ePA durch die Dienstleister ab Oktober lässt indes auch die Freiwilligkeit seitens der Patienten auf Dauer fraglich erscheinen.
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