Seit dem 1. September 2023 müssen Patienten in der Schweiz eine «Einwilligungserklärung Datenschutz» unterzeichnen. So verlangt es das neue Datenschutzgesetz (DSG). FMH, der Berufsverband der Schweizer Ärzte, teilt auf seiner Website mit, dass mit der Totalrevision des Gesetzes «die Grundrechte und die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger garantiert werden». FMH weiter:
«Die neuen Bestimmungen sollen mehr Transparenz über die Datenbearbeitungen schaffen, indem die Rahmenbedingungen im Umgang mit Personendaten konkretisiert werden und eine datenschutzfreundliche Technologiegestaltung diese angemessen schützen soll.»
Laut dem Gesetz wird die Definition der «besonders schützenswerten Personendaten» um genetische und biometrische Daten der Patienten erweitert.
Die Ärzte sind verpflichtet, ihren Patienten das Formular vorzulegen, ansonsten droht ihnen unter Umständen eine Geldstrafe von bis zu 250’000 Franken.
Neu an dem Gesetz ist unter anderem, dass jegliche persönliche Befunde auch an kantonale und nationale Behörden weitergeleitet werden dürfen. Bislang durften medizinische Dossiers oder einzelne Befunde an Ärzte, Spitäler und Versicherungen übermittelt werden. Die kantonalen Behörden durften über meldepflichtige Krankheiten informiert werden. Die Medienstelle des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) teilte Transition News diesbezüglich mit:
«Die Weiterleitung und Bearbeitung von Gesundheitsdaten durch Behörden bedingt einer gesetzlichen Grundlage. Meldepflichten für bestimmte übertragbare Krankheiten sind gestützt auf spezialgesetzliche Vorschriften, beispielsweise das Epidemiengesetz oder gegebenenfalls kantonale Gesundheitsgesetze. Wo eine gesetzliche Pflicht für die Datenweitergabe existiert, ist in der Regel keine Einwilligung der betroffenen Person notwendig.»
Eine Leserin aus dem Kanton Bern, die das Formular von ihrem Arzt erhalten hatte, tat gegenüber Transition News ihre Bedenken diesbezüglich kund. Laut der Leserin hat der Arzt ihr bestätigt, dass sie nicht mehr behandelt werden würde, sollte sie dieses Formular nicht unterzeichnen. Sie schreibt weiter:
«Das bedeutet eigentlich, dass für jeden Patienten beim nächsten Ausnahmezustand ein elektronisches Patientendossier erstellt werden könnte, falls er dieses Formular unterschrieben hat. So, wie den Schweizer Bürgern bisher versprochen wurde, hätte man bei der Einführung eines elektronischen Patientendossiers die Möglichkeit gehabt, einen schriftlichen Einspruch zu erheben. Mir scheint, auf diesem Weg könnte das elektronische Patientendossier einfach so durch die Hintertür eingeführt werden.»
Der Tessiner Arzt Roberto Ostinelli, der sich kritisch zu den Covid-Massnahmen geäussert hatte und deswegen Probleme bekam (wir berichteten hier und hier), ist mit der Leserin einig.
Gegenüber Transition News erklärte er, in der E-Health-Strategie sei bereits vorgesehen, dass elektronische Patientendossiers auch in Arztpraxen obligatorisch werden sollen. Das neue Gesetz werde ein Anreiz dazu sein. Heute seien elektronische Patientendossiers nur für Krankenhäuser, Kliniken und Altenheime Pflicht.
Ostinelli, Parlamentarier von HelvEthica Ticino, ist der Ansicht, dass diese Verfahren, welche die Kommunikation immer mehr einschränken, zunehmend Probleme für den Informationsaustausch zwischen Ärzten und Patienten schaffen. Der Arzt weiter:
«Dies wird zunehmend zu einem elektronischen Gesundheitswesen mit gesicherten, vielleicht sogar verschlüsselten Protokollen führen, wie es sie jetzt schon für den Informationsaustausch gibt. Ich beziehe mich dabei auf das HIN-Protokoll, das von Ärzten und Krankenhäusern zum Datenaustausch genutzt wird. Das alles wird aber wahrscheinlich immer mühsamer werden, bis auch für Ärzte die Nutzung von Gesundheitsnetzen und Zertifikaten von den Kantonen bis zum Staat verpflichtend wird, wie es sie bereits gibt und die jetzt auch für Spitäler und Altersheime verpflichtend geworden sind.
Ich weiss nicht, ob das der richtige Weg ist, um Empathie und Vertrauen und damit auch Wirksamkeit der Pflege zu haben. Denn Pflege kommt von Vertrauen und Beziehung. Ich bin sehr kritisch gegenüber diesen Aspekten dieses neuen Datenschutzgesetzes des Bundes, das natürlich auch für alles gilt, was die Medizin betrifft. Die Datenverarbeitung ist natürlich wichtig, aber nicht lebensnotwendig. Wir sollten es also nicht übertreiben.»
Ostinelli wird übrigens am 7. Oktober bei einer Konferenz in Winterthur als Redner auftreten, die von Public Eye on Science organisiert wird. Titel der Veranstaltung: «Was verheimlichen die WHO, der Bundesrat und die Medien uns Bürgern?». Mit dabei werden unter anderem auch Andreas Heisler, Arzt und Mitglied des Vereins Aletheia, sowie der Rechtsanwalt Philipp Kruse sein.
Bedenklich ist das neue Gesetz nämlich auch hinsichtlich des Plans der WHO, den sogenannten Pandemievertrag auf Mai 2024 zu ändern, sowie der Bestrebungen, eine globale digitale ID einzuführen, wie es beispielsweise die unter anderem von Bill Gates unterstützte ID2020 vorsieht.
Seit 2019 arbeitet ID2020 mit der Regierung von Bangladesch zusammen. Für die Ausführung des Programms ist die im Jahre 2000 am Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos gegründete und von Bill Gates’ Stiftung mitfinanzierte Impfallianz Gavi zuständig. Die öffentlich-private Partnerschaft erklärt:
«Das Programm zielt darauf ab, Säuglinge entweder bei der Geburtsregistrierung oder bei einer Routineimpfung mit einem tragbaren, biometrisch verknüpften digitalen Ausweis auszustatten.»
Doch zurück in die Schweiz: Wie die Medienstelle des EDÖB Transition News gegenüber mitteilte, kann gegenwärtig nur die betroffene Person ein elektronisches Patientendossier (EPDG) eröffnen. Zu den Einwilligungserklärungen der Patienten erklärte die Medienstelle, dass diese
«(...) insbesondere dem Zweck dienen, den Patientinnen und Patienten gegenüber erkennbar zu machen, an welche Dritte (Dienstleister in den Bereichen Laborleistungen, Inkasso, IT, usw.) im Kontext der Behandlung gegebenenfalls Daten weitergeleitet werden, und die ausdrückliche Einwilligung der Patientin, des Patienten in den Fällen einzuholen, wo diese Datenbekanntgaben nicht durch andere Rechtfertigungsgründe (beispielsweise gesetzliche Vorschriften) abgedeckt sind. Eine Weigerung, die Erklärung zu unterzeichnen, kann dazu führen, dass eine Gesundheitsfachperson nicht mehr in der Lage ist, ihren Auftrag auszuführen, weil er nicht mehr berechtigt ist, die Personendaten der betroffenen Person zu bearbeiten (zum Beispiel eine Blutprobe zur Analyse an ein Labor weiterzuleiten).»
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