Viele Mainstream-Medien verbreiten noch immer die Propaganda, dass die Gen-Injektionen «sicher und wirksam» seien. Doch die Realität ist eine andere. Die britische Regierung hat jüngst ein Entschädigungsprogramm ins Leben gerufen für Menschen, die durch die Corona-«Impfstoffe» geschädigt worden sind.
Mit dem Vaccine Damage Payment Scheme (VDPS) will die Regierung britische Bürger mit einer steuerfreien Zahlung von bis zu 120’000 Pfund entschädigen. Dies dann, wenn festgestellt werden kann, dass die Person aufgrund der Gen-Injektionen schwer behindert oder verletzt worden ist. Entschädigt werden Impfgeschädigte, die sich gegen eine der folgenden Krankheiten impfen liessen:
- Coronavirus (COVID-19)
- Diphtherie
- Hämophilus influenzae Typ b (Hib)
- Humane Papillomaviren
- Influenza, mit Ausnahme der durch ein pandemisches Influenzavirus verursachten Influenza
- Masern
- Meningokokken der Gruppe B (Meningitis B)
- Meningokokken der Gruppe C (Meningitis C)
- Meningokokken der Gruppe W (Meningitis W)
- Mumps
- pandemische Influenza A (H1N1) 2009 (Schweinegrippe) – bis zum 31. August 2010
- Pertussis (Keuchhusten)
- Pneumokokken-Infektion
- Poliomyelitis
- Rotavirus
- Röteln
- Pocken – bis zum 1. August 1971
- Wundstarrkrampf
- Tuberkulose (TB)
Anspruch auf Entschädigungen haben jedoch längst nicht alle Impfgeschädigten: Die betroffene Person muss aufgrund der Nebenwirkungen der Corona-«Impfung» so schwer verletzt sein, dass sie kaum noch normal arbeiten kann – sie muss «zu mindestens 60 Prozent behindert» sein, heisst es in den Antragsrichtlinien auf der Regierungswebsite.
Und weiter: «Dabei kann es sich um eine geistige oder körperliche Behinderung handeln, die von den Ärzten oder Krankenhäusern (…) nachgewiesen wird.» Auch Familienangehörige können im Namen der geschädigten Personen einen Antrag stellen, zum Beispiel auch für geschädigte Kinder, die mindestens zwei Jahre alt sind.
Die Familienangehörigen können die Zahlung auch im Namen einer Person beantragen, die gestorben ist, sofern sie zuvor aufgrund der Gen-Injektion schwer behindert war. Wer einen Antrag stellt, muss als Familienangehöriger den Nachlass der verstorbenen Person verwalten.
Bis Mai 2022 sind 1681 Anträge im Zusammenhang mit Verletzungen durch die COVID-19-«Impfstoffe» eingegangen, wie der Nationale Gesundheitsdienst (National Health Service, NHS) mitteilte.
Grossbritannien ist nicht der einzige Staat, in dem Impfopfer Entschädigungen geltend machen können. Auch in weiteren Staaten wie zum Beispiel Argentinien und Japan haben die Behörden Entschädigungsprogramme lanciert (wir berichteten).