Die Bürgerbewegung Iustitia Europa (IE) hat die in Spanien durchgeführten Europawahlen vom 9. Juni vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) angefochten. In diesem Rahmen wurde ein Wahleinspruch eingereicht, in dem bis zu sechs Unregelmäßigkeiten aufgeführt werden. Iustitia Europa hat das Gericht zudem aufgefordert, den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu verweisen, weil Spanien gegen EU-Recht verstoße.
Der Präsident der Bürgerbewegung, Luis María Pardo, prangert die «äußerst schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten» beim Wahlablauf und der Auszählung in den Provinzialverwaltungen von Madrid, Bizkaia, Guipúzcoa, Málaga, Tarragona, Sevilla, Almería, Teneriffa, Cádiz und den Balearen an.
«In fast allen Provinzialausschüssen, in denen Vertreter von Iustitia Europa anwesend waren, wurde die Urabstimmung nicht in Übereinstimmung mit Artikel 105 des LOREG [Wahlgesetz Ley Orgánica del Régimen Electoral General] durchgeführt», betont Pardo.
Die Bürgerbewegung war selbst bei der EU-Wahl angetreten. Nach Bekanntgabe der Ergebnisse musste sie feststellen, dass man ihr in ganz Spanien Hunderte von Stimmen abgezogen hatte. Verdächtig sei auch, dass die Partei des katalanischen Separatistenführers und Justizflüchtlings Carles Puigdemont, Junts, in zahlreichen Wahllokalen außerhalb Kataloniens verdächtig viele Stimmen erhielt.
Hintergrund: Ministerpräsident Pedro Sánchez hatte sich im vergangenen Jahr durch eine Vereinbarung mit Junts und anderen nationalistischen Parteien eine weitere Amtszeit erkauft. Dafür musste er ein Amnestiegesetz für die Separatisten um Carles Puigdemont auf den Weg bringen. Dieses verfassungswidrige Vorgehen veranlasste Hunderttausende von Spaniern im November 2023 zu Demonstrationen gegen dieses Gesetz.
Sánchez wurde vorgeworfen, Spanien in ein diktatorisches Regime zu verwandeln und den Totalitarismus einzuführen. Selbst die Guardia Civil, eine Polizeieinheit mit militärischen und zivilen Aufgaben, stellte sich gegen dieses Amnestiegesetz und Sánchez (wir berichteten). Die Polizeieinheit warf dem Regierungschef vor, die Justiz zu instrumentalisieren und die Gewaltenteilung auszuhebeln.
Die Öffentlichkeit müsse sich darüber im Klaren sein, dass die allgemeine Wahlauszählung in Spanien seit Jahren nicht in Übereinstimmung mit dem Wahlgesetz durchgeführt werde, erklärt Pardo. Stattdessen präsentiere man die Daten der vorläufigen Auszählung der Computerplattform des Innenministeriums, Indra, als gültiges Wahlergebnis. «Ohne dass die Umschläge mit den Protokollen geöffnet werden, wie im LOREG festgelegt ist», konstatiert Pardo.
Der Rechtsanwalt kritisiert zudem, dass die Provinzialausschüsse «das Wahlgesetz und die Rechtsprechung einmal mehr missachtet haben. Einige von ihnen hätten nicht gezögert, ihr rechtswidriges Verhalten sogar anzuerkennen, indem sie schriftlich ihre Weigerung kundtaten, eine Wahlprüfung durchzuführen. Als Rechtfertigung wurden unterschiedliche Gründe angeführt.
Auch der Zentrale Wahlausschuss habe bei den Europawahlen «in die andere Richtung geschaut», moniert Pardo. Zudem habe er die politischen Parteien daran gehindert, Einspruch einzureichen, wodurch eine Wiederholung der allgemeinen Auszählung in den verschiedenen Provinzvorständen verhindert wurde.
Iustitia Europa erachtet die EU-Wahlen deshalb als ungültig. Gemäß dem in Artikel 105 LOREG festgelegten Verfahren müssten neue EU-Parlamentswahlen abgehalten werden.