In einem Gerichtsfall, der für die Debatte um die Abgrenzung von Meinungsfreiheit und gesellschaftlichen Normen wichtig ist, hat das Landgericht Bayreuth diese Woche den Aktivisten Eduard Pröls freigesprochen, der wegen Volksverhetzung verurteilt worden war (wir berichteten). Hintergrund der ursprünglichen Verurteilung war das Teilen einer Karikatur, die als queer-kritisch eingestuft wurde, und eine provokante Botschaft über die LGBTQ-Bewegung.
Die Karikatur stellte ein Trojanisches Pferd dar, beschriftet mit den Worten «LGBTQ/Gender Ideology». Innerhalb des Pferdes fand sich die Aufschrift «Pedophilia», was den Eindruck erweckte, die LGBTQ-Bewegung wolle Pädophilie in der Gesellschaft verankern. Aufgrund dieser Darstellung wurde der Mann vom Amtsgericht Kulmbach wegen Volksverhetzung verurteilt und mit einer Geldstrafe von 6.000 Euro belegt. Das Gericht argumentierte, die Karikatur schüre Hass und könnte zu gesellschaftlicher Aufstachelung führen.
In der Berufung jedoch sah das Landgericht Bayreuth die Sachlage anders. Der Vorsitzende Richter stellte fest, dass die Aussage der Karikatur derart absurd sei, dass sie leicht als nicht ernst zu nehmend erkannt werden könne. Demnach habe der Angeklagte mit seiner Veröffentlichung niemandem schaden wollen, was zu seinem Freispruch führte. Dieser Entscheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft, die sich wie das Amtsgericht Kulmbach auf Volksverhetzung beruft, das Urteil anfechten kann.
Die Entscheidung des Landgerichts Bayreuth kann, falls der Freispruch Rechtskraft erlangt, als ein bedeutender Sieg für die Meinungsfreiheit interpretiert werden. Kritiker der ursprünglichen Verurteilung argumentieren, dass dieser Fall ein Beispiel dafür sei, wie weit die Ideologie politischer Korrektheit bereits in die Justiz eingedrungen ist. Zudem stelle sich die Frage, ob in Deutschland noch ausreichend Raum für kritische und kontroverse Meinungen existiert.