In den Leitmedien machte es praktisch keine Schlagzeilen: Im Schweizer Kanton Neuchâtel (Neuenburg) stimmte die Bevölkerung mit rekordverdächtigen 91,51 Prozent für die Aufnahme des Rechts auf digitale Unversehrtheit in die Kantonsverfassung. 40.817 Bürgerinnen und Bürger sprachen sich für das Gesetz aus, während 3.789 Neuenburger ein Nein in die Urne legten. Die Stimmbeteiligung lag bei 28,74 Prozent, wie die Staatskanzlei des Kantons mitteilte.
Mit dieser Entscheidung ist Neuenburg einer der ersten Kantone in der Schweiz, der das Recht auf digitale Unversehrtheit gesetzlich verankert. Dabei folgt der Kanton dem Vorbild von Genf, das bereits im Jahr 2023 als erster Kanton ein solches Grundrecht in seiner Verfassung verankert hatte. Auch in anderen Westschweizer Kantonen wie Jura und Waadt sind ähnliche Bestrebungen weit fortgeschritten.
Das Thema gewinnt zunehmend an Bedeutung. So brachte die Piratenpartei im Kanton Zürich im vergangenen August eine Initiative auf den Weg, die ebenfalls das Recht auf digitale Integrität in der Verfassung verankern möchte (wir haben hier darüber berichtet). Eine Abstimmung darüber dürfte in den kommenden Jahren stattfinden.
Der Begriff der digitalen Unversehrtheit bezeichnet vor allem den Schutz vor Datenmissbrauch, die Sicherheit im Internet, das Recht auf ein Offline-Leben, damit der Staat dem Bürger keine digitalen Lösungen aufzwingen kann, den Schutz vor maschineller Bewertung und das sogenannte Recht auf Vergessenwerden.
Der Gesetzestext fand bei den meisten politischen Parteien breite Unterstützung. Mit der Annahme des Gesetzes durch die Bevölkerung hat Neuenburg nun einen bedeutenden Schritt in Richtung digitaler Rechte gemacht, der als Modell für andere Kantone dienen könnte.