Wer im bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands künftig in Gasstätten falsche Angaben zu seiner Identität macht, muss mit Bussgeldern in Höhe von 250 Euro rechnen. Das berichtet der WDR.
Fällig werde die Strafe für Gäste, «die ‹Mickey Mouse› oder ‹Ich heisse Hase› und andere Phantasienamen eintragen, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf», so der WDR.
Zudem sollten «Wirte die Namenslisten kritisch prüfen und ihre Gäste bei offensichtlichen Verstössen ansprechen, aber kein Bussgeld für Verfehlungen der Kundschaft zahlen müssen».
Die neue Corona-Schutzverordnung gelte zunächst für Oktober. Laumann kündigte vermehrte Kontrollen der Ordnungsämter in der Gastronomie an.
Meinung der Redaktion: Aus Datenschutzsicht ist das Vorpreschen ein No-Go. Denn die Datensicherheit gemäss der geltenden Datenschutzgrundverordnung (GDPR) ist nicht gegeben. Wer die abgegebenen Formulare wie lange aufhebt, wann sie genau vernichtet werden und an wen die Daten weitergegeben werden, erfahren die Gäste nicht. Auch können sie der Weitergabe der Daten nicht widersprechen — genau das aber wäre gemäss GDPR zwingend erforderlich.