Mitte 2022 wurde gegen Walter Weber, Onkologe in Hamburg und Mitgründer der «Ärzte für Aufklärung» (ÄfA), Anklage erhoben. Der Vorwurf: Ausstellung von Gefälligkeitsmaskenattesten. Und tatsächlich wurde dieses Jahr ein Prozess am Hamburger Landgericht losgetreten, bei dem am 8. November bereits der 24. Verhandlungstag stattfand.
An diesem Tag führte der Mediziner Kai Kisielinski mit einem regelrechten Argumentationsfeuerwerk den Maskenirrsinn vor Augen (Transition News berichtete; siehe auch den TN-Beitrag «Prozess gegen Walter Weber: Hat ihn das Gericht insgeheim schon verurteilt?»).
Heute ging es nun vor Gericht weiter. Für diesen 25. Tag des Prozesses gegen den 80-Jährigen wurde kein Geringerer als der Leiter vom Robert Koch-Institut, Prof. Dr. med. Lars Schaade, als Zeuge im Selbstladeverfahren geladen.
Selbstladeverfahren bedeutet, dass Angeklagte und Betroffene etwa Zeugen und Sachverständige selbst zur Hauptverhandlung laden können (§ 220 Abs. 1 StPO). Die unmittelbare Ladung ist ein effektives Mittel, um das Gericht zur Beweiserhebung zu veranlassen. Das Selbstladeverfahren ist in Strafverfahren und in Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten anwendbar.
Was die Ladung von Schaade angeht, so wurde heute vonseiten der Verteidigung ein in 49 Punkten detaillierter Beweisantrag gestellt, um belegen zu können, dass die Corona-Maßnahmen politisch motiviert und rechtswidrig waren und keinerlei Evidenz hatten. Schaade lehnte es aber ab, bei Gericht zu erscheinen, und zwar mit der Begründung, die Ladung habe Formfehler enthalten.
T-Online machte daraus die Schlagzeile «Ordnungsgeld für Schwänzen? RKI-Präsident will nicht zu Maskenprozess erscheinen». Darin heißt es:
«Kurz vor Ende des Prozesses will seine Verteidigung noch Zeugen auffahren zu der Frage, unter welchen Umständen es überhaupt zur Maskenpflicht gekommen ist. Die Verteidigung will vermitteln, die Maskenpflicht sei Folge der Hochstufung der Risikostufe wegen Covid-19 und die Hochstufung sei nicht wissenschaftlich begründet gewesen. Das RKI hat das zurückgewiesen.»
Die Staatsanwältin Caroline Schimpeler hielt den von Webers Rechtsbeistand gestellten Beweisantrag derweil für eine Prozessverschleppungsabsicht und lehnte diesen ab. Dem ist das Gericht gefolgt. Der Antrag der Verteidigung, Schaade mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 1000 € zu belegen, wurde ebenfalls abgelehnt. Schaade soll nun erneut via Selbstladeverfahren dazu gebracht werden, vor Gericht zu erscheinen.
Ebenso war der Informatiker und Datenanalyst Tom Lausen im Selbstladeverfahren geladen worden. Mit dem damit verbundenen Beweisantrag sollte unter anderem bewiesen werden, dass die Corona-Maßnahmen keine Evidenz hatten.
Des Weiteren wurde ein Beweisantrag gestellt, dass sämtliche Akten und Protokolle der Verfahren in Verbindung mit Weber beigezogen und verlesen werden. Damit sollte fundiert aufgezeigt werden, dass die von Weber ausgestellten Atteste nicht zu beanstanden sind und die Staatsanwaltschaft nur behauptet hat, sie wären unrichtig.
Doch auch dieser Beweisantrag wurde abgelehnt. Tatsächlich habe ich in zahlreichen Masken-Prozessen die Beobachtung gemacht, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg gar nicht konsequent Ermittlungen dahingehend durchgeführt hat, ob die jeweiligen Atteste richtig oder unrichtig waren. Die Frage, ob hier eine Verfolgung Unschuldiger stattfindet, drängt sich also auf.
Aus Sicht der Kammer gab es dann keine offenen Beweisanträge mehr, woraufhin die Staatsanwältin Schimpeler im Eiltempo und ungewöhnlich laut ihr Plädoyer hielt. Sie hat die 57 Fälle, in denen Weber zwischen April 2020 und September 2021 falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt haben soll, einzeln aufgeführt und immer wieder behauptet, Weber hätte seine Patienten nicht untersucht. Beweise dafür konnte sie aber nicht beibringen.
Schimpelers zentrales Argument war, dass Weber seine Patientinnen und Patienten hätte physisch untersuchen müssen, was aber nicht der Fall gewesen sei. Doch sie muss in dem Wissen gewesen sein, dass dieses Argument de facto Nonsens ist.
So hatte ich bereits am 10. November in einem Beitrag meines Telegram-Kanals dargelegt, dass eine körperliche Untersuchung eben nicht zwingend erforderlich ist, und in diesem Zusammenhang auf das auf Staatsanwälte und Richter abzielende Werk «Kommentar zur (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997» verwiesen.
Sven Lausen, einer von Webers Anwälten, hatte sich tatsächlich auch die Mühe gemacht und die entsprechenden Passagen in einem der vergangenen Prozesstermine laut und deutlich vorgelesen. Die Staatsanwältin Schimpeler muss also, sofern sie zugehört hat – wovon man ja ausgehen darf und sogar muss –, sehr genaue Kenntnis über den Inhalt dieses Buches haben, ignoriert es jedoch konsequent zum Nachteil von Weber.
Die Staatsanwältin hält auch den erwähnten Sachverständigen Kai Kisielinski für nicht objektiv, obwohl er sein «Argumentationsfeuerwerk» am 8. November detailliert belegen konnte und sie während der Sitzung dem nichts Substanzielles zu entgegnen wusste.
Die Staatsanwältin fordert nun ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Zudem soll Weber keine Maskenbefreiungs-Atteste mehr ausstellen dürfen.
Hier könnte der Verdacht aufkommen, Schimpeler wolle Weber absichtlich und möglicherweise rechtswidrig einen Schaden in Höhe eines mindestens sechsstelligen Betrages zufügen. So viel wird das Verfahren nämlich am Ende mindestens kosten.
Der Prozess wird am Mittwoch (4. Dezember) um 9:15 Uhr fortgesetzt. Bei nächsten Terminen sollen noch der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher sowie die ehemaligen Senatorinnen Melanie Leonhard und Cornelia Prüfer-Storcks angehört werden. Auch ihr Erscheinen soll mittels Selbstladeverfahren erreicht werden.
Die nächsten Prozesstage im Überblick:
04.12.2024 - 9:15 Uhr bis 16:00 Uhr
05.12.2024 - 9:15 Uhr bis 10:30 Uhr
09.12.2024 - 9:15 Uhr bis 16:00 Uhr
11.12.2024 - 9:15 Uhr bis 16:00 Uhr
12.12.2024 - 9:15 Uhr bis 16:00 Uhr
13.12.2024 - 9:15 Uhr bis 15:00 Uhr
16.12.2024 - 9:15 Uhr bis 16:00 Uhr
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