Kürzlich hat das spanische Gesundheitsministerium schriftlich zugeben müssen, dass es den Bürgern die unsinnige Maskenpflicht willkürlich auferlegt hat (wir berichteten). Schon 2022 hatte die Menschenrechtsgruppe Liberum das Ministerium aufgefordert, Berichte und Protokolle von angeblichen Expertensitzungen zu präsentieren, auf deren Basis die Bürger zum Maskentragen gezwungen wurden. Am 19. Februar 2024 räumte die Institution endlich ein, dass ihr kein wissenschaftliches Gutachten über den Nutzen dieser Vorschrift vorlag.
Zwar wurde diese Massnahme in der Zwischenzeit abgeschafft, aber Liberum will das Verfahren bis zum Ende fortsetzen und hat eine Verwaltungsklage gegen das Gesundheitsministerium eingereicht. Vor allem, um diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, die den Menschen diese freiheitsbeschränkenden Massnahmen ohne jede Grundlage auferlegt haben. Man müsse sicherstellen, dass die Entscheidungsträger in Zukunft nicht erneut in Versuchung gerieten.
Das Rechtsteam von Liberum ist der Ansicht, dass das Gesundheitsministerium mit seinem willkürlichen Maskenzwang gegen den Grundsatz der Legalität, Transparenz und Rechtssicherheit verstossen hat. Auch Artikel 9, 14, 15 und 24 der spanischen Verfassung wurden verletzt, da der Maskenzwang den Menschen ohne jegliche regulatorische Unterstützung auferlegt wurde. Zudem wurden das Gesetz 39/2015 in Artikel 47.1 a), b) und e) und die Gesetze 14/1986 und 33/2011 verletzt.
Liberum will sich auch weiterhin für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzen, insbesondere in Bezug auf den Schutz der bürgerlichen Freiheiten und jeden direkten oder zwangsweisen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit (Art. 15 EGV), die Nichtdiskriminierung aus gesundheitlichen Gründen (Art. 14 EGV), die Freizügigkeit (Art. 19 EGV) und die Menschenwürde (Art. 10 EGV).
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