Die Zulassungsbehörde Swissmedic erlaubt im Rahmen der Covid-19-Verordung 3 (SR 818.101.24) den befristeten Import und Vertrieb von bestimmten Medikamenten. Die Abgabe darf nur an Spitäler erfolgen.
«Gestützt auf Art. 22 Abs. 3 dieser Verordnung kann Swissmedic zur Überbrückung einer temporären Nichtverfügbarkeit eines zugelassenen Arzneimittels den Import von im Wesentlichen gleichen Arzneimitteln genehmigen», heisst es dazu in einer Mitteilung von Swissmedic.
Auf der Liste der Behörde stehen zwei Mittel, deren Wirksamkeit kontrovers diskutiert wird: Während das kostengünstige und in großen Mengen verfügbare Hydroxychloroquin als nicht wirksam taxiert wurde, galt Remdesivir lange Zeit als Hoffnungsträger gegen Covid-19. Doch genau das, so bestätigen neuere Studien, ist nicht der Fall: Weder die Sterblichkeit noch die Dauer der Erkrankung können durch das Mittel signifikant gesenkt werden. Auch traten schwere Nebenwirkungen auf. (wir berichteten)
Meinung der Redaktion: Die Entscheidung ist beachtlich — denn vor allem bei Remdesivir ist die Wirkungslosigkeit belegt. Die von Swissmedic veröffentlichte Liste belegt lediglich, wie sehr Fachleute in Sachen Covid-19 im Dunkeln stochern.