Der Arzt Heinrich Habig war einer der Mediziner, der während der «Corona-Pandemie» seine Patienten geschützt und Impfbescheinigungen ausgestellt hat, ohne die experimentellen Präparate zu verabreichen. Im Mai 2022 wurde er dafür in Untersuchungshaft genommen, zur Anklage kam es erst im November 2022 in 589 Fällen.
In einem ersten Teilurteil, das Ende Juni 2023 am Landgericht Bochum gefällt wurde, bekam Habig für 207 Fälle zwei Jahre und zehn Monate ohne Bewährung. Und er blieb weiter in Haft, wegen angeblicher Fluchtgefahr. Vergeblich hatte sich der Mediziner in seiner Verteidigung auf seine allgemeinen ärztlichen Berufspflichten berufen (wir berichteten hier und hier).
Erst im September 2023, nach sechzehn Monaten Gefängnis, wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, weil sich Habig auf einen Vergleich eingelassen hatte. In einem zweiteiligen Interview mit Transition News hatte der Arzt sechs Monate später erklärt, er sei guter Dinge und hoffe, dass seine Revision, die sein Anwalt Wilfried Schmitz beim Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht habe, Erfolg haben könnte (hier und hier).
Doch dies war nicht der Fall. Im September 2024 wies der BGH den Einspruch ab. Kürzlich hat Schmitz diesen Entscheid des Bundesgerichtshofs veröffentlicht.
Der Datenanalyst Tom Lausen hat daraufhin ChatGPT zum Thema befragt und wie er auf seinem Telegram-Kanal mitteilt, habe die KI die Schwachpunkte der BGH-Entscheidung in wenigen Sekunden «vernichtend herausgearbeitet» und eine Verfassungsbeschwerde vorgeschlagen. Denn die Definition der «nicht richtigen Dokumentation» im Urteil des BGH sei unklar. Chat GPT bemängelte vor allem:
- Der Begriff der «nicht richtigen Dokumentation» ist in § 74 Abs. 2 IfSG nicht näher definiert. Dies führt zu einem erheblichen Auslegungsspielraum, da unklar bleibt, welche konkreten Handlungen unter diesen Begriff fallen.
- Insbesondere ergibt sich ein Problem daraus, dass die Norm sowohl tatsächliche Dokumentationsfehler (z. B. falsches Datum oder unvollständige Angaben) als auch bewusst fingierte Impfungen umfasst. Diese Bandbreite könnte die Vorhersehbarkeit der Strafbarkeit erschweren.
Lausen fragt sich deshalb, ob der BGH im politischen Eifer das Rechtsstaatsprinzip vergessen hat. Denn er habe ein schlampig formuliertes Gesetz vollkommen überdehnt.
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