«In einem Gerichtsverfahren, an dem der Health Freedom Defense Fund und andere Kläger gegen den Los Angeles Unified School District (LAUSD) vorgegangen sind, hat das Gericht die These der Kläger anerkannt, dass die Covid-19-mRNA-Impfstoffe nicht der herkömmlichen Definition von Impfstoffen entsprechen.» Das berichtet The Gateway Pundit.
Wörtlich heißt es in dem Entscheid des 9. Bundesberufungsgerichts:
«Die Kläger behaupten, dass der [Corona-]Impfstoff die Ausbreitung nicht wirksam verhindert, sondern lediglich die Symptome des Empfängers lindert und daher einer medizinischen Behandlung und nicht einem ‹traditionellen› Impfstoff ähnelt.
Wenn man die Behauptungen der Kläger in diesem Stadium des Rechtsstreits als wahr unterstellt, haben die Kläger plausibel dargelegt, dass der Covid-19-Impfstoff die Ausbreitung von Covid-19 nicht wirksam ‹verhindert›.»
Kritiker des Corona-Narrativs hatten seit Beginn der «Corona-Zeit» darauf hingewiesen, dass es sich bei den Corona-mRNA-Injektionen um keine Impfstoffe im herkömmlichen Sinne handelt. Und hiermit erhalten sie nun Rückenwind von einem staatlichen Gericht.
Zuvor, und zwar am 24. Oktober 2021, hatte sogar Stefan Oelrich, Vorstandsmitglied und Leiter der Pharmasparte der Bayer AG, auf dem World Health Summit in Berlin konstatiert:
«Letztlich sind die mRNA-Impfstoffe ein Beispiel für die Zell- und Gentherapie. Wenn wir vor zwei Jahren die Öffentlichkeit befragt hätten, ob sie bereit wäre, sich eine Gen- oder Zelltherapie in den Körper injizieren zu lassen, hätten wir wahrscheinlich eine Ablehnungsquote von 95 Prozent gehabt.»
Transition News hat darüber zum Beispiel hier und hier berichtet.
So weit wie Oelrich lehnte sich das US-Gericht zwar nicht aus dem Fenster. Doch wenn man sich vergegenwärtigt, wie tabubehaftet Kritik am Impfnarrativ und an den Corona-Geninjektionen vor allem auch auf Gerichtsebene ist, so erscheinen die Ausführungen des Tribunals doch sehr bemerkenswert.
Der Fall in Los Angeles drehte sich derweil um die Covid-19-Impfpolitik der LAUSD, der zufolge sich alle Mitarbeiter innerhalb einer bestimmten Frist vollständig gegen Covid-19 impfen lassen mussten.
Die Kläger argumentierten dann, dass diese Impfpflicht in das Grundrecht der Mitarbeiter auf Verweigerung einer medizinischen Behandlung eingreift. Und in diesem Zusammenhang machten sie geltend, dass die mRNA-COVID-19-«Impfstoffe» lediglich die Symptome lindern und nicht die Infektion oder Übertragung verhindern, was ihrer Ansicht nach nicht der traditionellen Definition eines Impfstoffs entspricht.
Dabei hob das 9. Bundesberufungsgericht in seiner Entscheidung hervor, dass das vorinstanzliche Bezirksgericht einen Fehler begangen habe, indem zu Unrecht auf den Präzedenzfall Jacobson gegen Massachusetts Bezug genommen worden sei. In diesem Präzedenzfall sei bestätigt worden, dass die obligatorische Pockenimpfung wirksam sei, was die Verhinderung der Krankheitsausbreitung angehe.
Bei Corona sei dies jedoch anders. «So stellte das Gericht fest, dass die Behauptungen der Kläger, die zum jetzigen Zeitpunkt als zutreffend angesehen werden, darauf hindeuten, dass die Covid-19-Impfstoffe die Ausbreitung von Covid-19 nicht wirksam ‹verhindern›, sodass eine weitere Prüfung ihrer Behauptungen gerechtfertigt ist», so The Gateway Pundit.
Belege für die Wirksamkeit der Pockenimpfung gibt es übrigens keine, da irrt das Gericht. In Deutschland etwa wird seit 1816 eine Statistik von Pockentodesfällen geführt. Demnach gab es bis Ende der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts rund 6.000 Pockentote pro Jahr. In den Jahren 1870/71 schnellte die Zahl der Opfer plötzlich um das 14-fache nach oben auf knapp 85.000 Tote.
Was war geschehen? Es tobte der französische Krieg. Und französische Kriegsgefangene wurden unter miserabelsten Bedingungen mit extrem schlechter Ernährung in deutschen Lagern gehalten. In der Folge stieg die Zahl der Pockenkranken in den Lagern explosionsartig an, obwohl alle französischen und auch deutschen Soldaten gegen Pocken geimpft worden waren.
Die unter dem Krieg leidende deutsche Bevölkerung war ebenfalls von den Pocken betroffen, obwohl man auch sie zum Teil geimpft hatte. Als dann direkt nach dem Krieg die Lager aufgelöst wurden, ging auch die Zahl der Pocken-Toten markant zurück. Bereits drei Jahre später, 1874, zählte man in Deutschland nur noch 3.345 Pockentodesfälle pro Jahr.
Die herrschende Medizin behauptet nun, dass dieser Rückgang dem so genannten Reichsimpfgesetz zu verdanken sei. Dieses hatte unter anderem bestimmt, dass ein Kind «vor Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres» geimpft sein müsse. Doch tatsächlich trat dieses Reichsimpfgesetz erst 1875 in Kraft, als der Pockenspuk längst vorbei war.
«Es müssen sich also damals hygienisch-technisch-zivilisatorische Verbesserungen der Gesamtlage unserer Bevölkerung ereignet haben, die zu dem Rückgang der Erkrankungen und Todesfälle geführt haben», so der Mediziner Gerhard Buchwald.
Was die Covid-Spritzen angeht, so macht The Gateway Pundit auch noch auf das pikante Detail aufmerksam, dass die US-Seuchenbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC) die Definition von «Impfstoff» geändert habe, um die mRNA-Spritzen in diese Definition hineinzupressen.
So habe die CDC noch am 26. August 2021 die Definition verwendet, dass ein Impfstoff ein «Produkt ist, das das Immunsystem einer Person stimuliert, um eine Immunität gegen eine bestimmte Krankheit zu erzeugen», und eine Impfung «der Vorgang ist, bei dem ein Impfstoff in den Körper eingebracht wird, um eine Immunität gegen eine bestimmte Krankheit zu erzeugen».
«Anstatt nun zuzugeben, dass der Covid-19-Impfstoff nicht so funktioniert, wie er angepriesen wird, hat sich die CDC eine Seite aus Orwells 1984 herausgesucht und sich für eine neue Formulierung entschieden», so The Gateway Pundit. Und so sei man zu der Neudefinition gekommen, der zufolge ein Impfstoff «ein Präparat ist, das verwendet wird, um die körpereigene Immunreaktion gegen Krankheiten zu stimulieren».
Hier sei auch daran erinnert, so The Gatway Pundit, dass Janine Small, die Präsidentin von Pfizer für die internationalen Märkte, in einer EU-Anhörung zugegeben habe, dass ihr «Impfstoff» – im Gegensatz zu dem, was ursprünglich behauptet worden war – nie auf seine Fähigkeit, die Übertragung des Virus zu verhindern, getestet worden sei.
Durch die Entscheidung des Berufungsgerichts wird der Fall nun an das Bezirksgericht zurückverwiesen, damit weitere Verfahren durchgeführt werden können, bei denen die Ansprüche der Kläger einer strengeren Prüfung unterzogen werden.
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