Das vom Bundesrat vorgeschlagene Covid-19-Gesetz bringt eine Verlängerung des Notrechts bis Ende 2022, die schleichende Einführung einer Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung (im Gegensatz zur jetzt geltenden Ordnung) und die jederzeit mögliche Einschränkung der Grundrechte ohne Parlamentsbeschluss.
Da der Bundesrat für dieses Gesetz die Dringlichkeit beantragt, wurde die Vernehmlassungsfrist von drei Monaten auf drei Wochen verkürzt. Wird die Dringlichkeit vom Parlament in der Herbstsession vom September bejaht, hat ein Referendum keine aufschiebende Wirkung. Eine Abstimmung findet erst später statt – mit entsprechend reduzierten Erfolgschancen.
Es ist deshalb wichtig, all zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, auch die Beteiligung an der Vernehmlassung, die allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern offensteht.
Zur Erleichterung einer eigenen Stellungnahme finden Sie untenstehend zwei Vorlagen, die Sie frei verwenden können.
Informationen über Vernehmlassungen finden Sie hierhttps://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/doc....
Einsendeschluss: 10. Juli 2020.