Andreas Heisler, Hausarzt in Ebikon im Schweizer Kanton Luzern, muss endgültig keine strafrechtlichen Konsequenzen für die Ausstellung von Maskenattesten während der Coronapandemie befürchten, wie die Medien schrieben. Im August dieses Jahres stand der Arzt wegen des Vorwurfs vor Gericht, in 22 Fällen ohne medizinische Notwendigkeit Maskenbefreiungen ausgestellt zu haben (wir berichteten hier, hier, hier, hier und hier darüber). Der Vorwurf war klar: Heisler, ein bekannter Kritiker der Corona-Maßnahmen, soll absichtlich falsche ärztliche Atteste ausgestellt haben, um Patienten von der Maskenpflicht zu befreien. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm eine bedingte Geldstrafe von insgesamt 10.000 Franken auferlegt.
Doch das Bezirksgericht Hochdorf sprach Heisler von allen Vorwürfen frei und hob die Strafe auf. Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin eine detaillierte Begründung des Urteils an, um zu verstehen, auf welcher Grundlage das Gericht zu dieser Entscheidung gekommen war. Nun ist klar: Die Staatsanwaltschaft akzeptiert den Freispruch und hält die Begründung des Gerichts für nachvollziehbar.
Ein wesentlicher Punkt in der Urteilsbegründung war die Definition von «ärztlichen Zeugnissen». Das Gericht stellte fest, dass Heislers Dokumente, obwohl sie den Betreff «ärztliches Zeugnis» trugen, rechtlich lediglich als Empfehlungen und nicht als echte Atteste zu werten seien. In einem echten Arztzeugnis müssten klare, spezifische Aussagen über den Gesundheitszustand des Patienten enthalten sein – etwas, das in den fraglichen Schreiben von Heisler fehlte. Stattdessen hatte der Arzt lediglich von «gesundheitlichen Gründen» gesprochen, ohne diese näher zu präzisieren.
Diese Differenzierung war entscheidend für das Urteil. Laut Simon Kopp, dem Mediensprecher der Staatsanwaltschaft, entfällt die rechtliche Grundlage für den Strafbefehl, wenn die Kriterien für ein Arztzeugnis nicht erfüllt sind. Das heißt: Wenn das Dokument rechtlich kein Arztzeugnis ist, kann es auch nicht falsch sein. So hatte der Verteidiger Heislers in der Hauptverhandlung argumentiert. Damit entfiel auch die Grundlage für eine strafrechtliche Verurteilung.
Der Fall hat jedoch Fragen aufgeworfen, die nicht nur den juristischen Ausgang betreffen. Die Staatsanwaltschaft, die anfangs mit einer Klage gegen Heisler vorgegangen war, stützte ihre Anklage auf keinerlei handfeste Beweise. Der einzige Beweis, den der Luzerner Kantonsarzt vorlegte, war ein kritischer Zeitungsartikel aus dem Blick. Die Staatsanwaltschaft konnte nach wiederholten Anfragen keine substanziellen Beweise liefern. Es scheint, als ob die Anklage mehr auf Verdacht und politischem Druck basierte als auf tatsächlichen Beweisen. Dies führte dazu, dass Verteidiger Gerald Brei der Behauptung des Staatsanwalts vehement widersprach und auf den Mangel an belastbaren Beweisen hinwies.
Besonders rätselhaft bleibt, warum das Gericht den Prozess bis zur schriftlichen Urteilsverkündung hinzog. Wollte man Heisler, der von 500 Sympathisanten an den Prozess begleitet wurde, den öffentlichen Triumph eines sofortigen Freispruchs nicht gönnen?
Außerdem liegt die Vermutung nahe, dass politischer Druck vonseiten der Regierung oder der Gesundheitsbehörden auf die Justiz ausgeübt wurde, um ein Exempel an Ärzten wie Heisler zu statuieren, die sich gegen die Corona-Maßnahmen stellten.
Trotz dieser offenen Fragen hat der Prozess eine positive Wendung genommen, da die Luzerner Justiz sich nicht von politischen Einflüssen instrumentalisieren ließ. Wäre eine Anklage ohne Beweise erfolgreich, könnte dies weitreichende Auswirkungen auf das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Schweizer Justiz haben.
Die Luzerner Justiz hat jedoch in diesem Fall einen klaren Standpunkt eingenommen und eine würdige Hauptverhandlung ohne Polizei und Sicherheitspersonal durchgeführt und allen Menschen, die dem Prozess beiwohnen wollten, durch die Wahl eines größeren Saales Gelegenheit gegeben, dabei zu sein. Das ist positiv zu würdigen.
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