Zu sagen
hier herrscht Freiheit
ist immer ein Irrtum
oder eine Lüge:
Freiheit
herrscht nicht
Erich Fried
Liebe Leserinnen und Leser
Vor etwa einem Jahr hat die damalige deutsche Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am 16. Juli 2024 einen eklatanten Verfassungsbruch begangen. Entgegen der Aussage in Artikel 5 des Grundgesetzes, wonach eine Zensur nicht stattfindet, ließ sie per Verfügung das Magazin Compact bzw. dessen Verlag und eine dazu gehörige Filmfirma verbieten.
Am vergangenen Dienstag nun hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig das Verbot endgültig aufgehoben. Damit war die Klage von des Verlages Compact-Magazin GmbH und der dazugehörigen Conspect Film GmbH gegen Faesers Schritt endgültig erfolgreich, die schon im August letzten Jahres zur vorläufigen Aussetzung des Verbotes führte.
Das Urteil ist zumindest ein Lebenszeichen des bundesdeutschen Rechtsstaates, der seit der politisch verursachten Corona-Krise einen eher leblosen oder scheintoten Eindruck macht. Das gilt ganz unabhängig davon, wie jemand das eher rückwärtsgewandt-nationalkonservative als rechtsextreme Magazin Compact findet. Über unterschiedliche Meinungen lässt sich bekanntermaßen schlecht streiten, verbieten lassen sie sich schon gar nicht. Das Verbot zielte auf alle Regierungskritiker, egal welcher politischen Richtung.
Doch bei aller Freude darüber, dass mit dem Bundesverwaltungsgericht eines der höchsten bundesdeutschen Gerichte das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit verteidigt hat, ist der genaue Blick auf das Urteil wichtig. Das ist in der Pressemitteilung des Gerichtes nachlesbar, die noch am selben Tag veröffentlicht wurde.
Medienverboten über das Vereinsrecht wird mit dem Urteil aus Leipzig «gerade keine generelle Absage» erteilt, wie das Online-Fachmagazin Legal Tribune Online (LTO) dazu feststellte:
«Bemerkenswert ist, dass das BVerwG mit dem Urteil und seiner bislang nur mündlichen Begründung den Weg grundsätzlich eröffnet hat, über das Vereinsrecht auch Medien zu verbieten.»
In dem Urteil wird den vom Innenministerium vorgebrachten inhaltlichen Vorwürfe gegen Chefredakteur Jürgen Elsässer und seine Mannschaft eher grundsätzlich zugestimmt. Zwar seien sie «weder strafbar noch rechtswidrig», so das Gericht. Allerdings könnten sie als «Indizien» für ein Vereinsverbot herangezogen werden, das als «Instrument des präventiven Verfassungsschutzes» dazu diene, «frühzeitig – und ohne strafbares Handeln abwarten zu müssen - tätig werden zu können».
Aber entscheidend sei, ob die verfassungswidrigen Vorstellungen, geschützt durch die Meinungsfreiheit, «in kämpferisch-aggressiver Weise» und geplant umgesetzt werden – was Elsässer und Co. nicht nachgewiesen werden kann. Die vom BMI als Verbotsgrund angeführten kritischen Aussagen im Magazin und anderen Veröffentlichungen zur Regierungspolitik in verschiedenen Fragen «genießen den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG und vermögen das Vereinsverbot nicht zu rechtfertigen», stellte das Bundesverwaltungsgericht nun fest.
Abzuwarten bleibt, wie die Regierung mit diesem Urteil und dessen über den konkreten Fall hinausgehenden Bedeutung umgeht. Das Beispiel Compact ist nur eines, bei dem sich zeigt, was Regierung und ihr untergeordnete Behörden wie der «Verfassungsschutz» von Grundrechten wie der Meinungs- und Pressefreiheit halten.
Zahlreiche Rechtsexperten hatten darauf aufmerksam gemacht, dass das nun aufgehobene Verbot gegen die Verfassung verstieß. So hatte unter anderem der Oldenburger Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler im Juli 2024 in einem Beitrag für das Magazin Cicero festgestellt:
«In der Demokratie muss der Mainstream immer wieder herausgefordert werden. Das ist der Kern der Demokratie. Es darf in der Demokratie des Grundgesetzes deshalb nicht sein, dass Bürger, die vom Mainstream abweichen, diffamiert, stigmatisiert und eingeschüchtert werden.»
Das Urteil von Leipzig ist zumindest ein Beitrag dazu, diesen Kern der beschädigten Demokratie wieder etwas zu stärken. Und auch wir von Transition News fühlen uns diesem Kern der Demokratie verpflichtet, weshalb wir mit unseren Beiträgen den medialen und geistigen Mainstream immer wieder herausfordern.
«Freiheit herrscht nicht», hatte Erich Fried einst klargestellt. Das stimmt, aber sie muss immer wieder erkämpft und verteidigt werden. Das tun wir gemeinsam mit Ihnen, liebe Leserinnen und Leser.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein weiteres Mal ein angenehmes und freundliches Wochenende sowie Wissensgewinn und Lesefreude mit unseren aktuellen Beiträgen!
Herzliche Grüße
Tilo Gräser
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Herzlichen Dank an alle, die Transition News treu unterstützen und damit unsere Arbeit und Unabhängigkeit erst ermöglichen!
