Seit dem 1. Januar 2022 ist es es in der Schweiz möglich, sein eingetragenes Geschlecht zu ändern. Für Minderjährige ist dafür die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung notwendig, das heisst beider Eltern, eines Elternteils mit der elterlichen Sorge oder eines Vormunds.
Der Schweizer Kanton Tessin setzt sich nun proaktiv dafür ein, dass Kinder und Jugendliche ihr eingetragenes Geschlecht ändern. So liest man auf der Webseite des Departements für Institutionen: «Ich bin minderjährig und möchte mein eingetragenes Geschlecht ändern. Wie kann ich das tun?»
Die Behörde nennt dann die Voraussetzungen, darunter:
«Der intimen und konstanten Überzeugung sein, dem anderen Geschlecht anzugehören.»
Der Kanton erinnert auch daran, dass unter 16-Jährige die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters benötigen. Nach einigen administrativen Erklärungen heisst es weiter:
«Zusammen mit der Erklärung zur Geschlechtsänderung kannst du auch deinen Vornamen ändern. Du kannst auch deinen Nachnamen entsprechend deinem angegebenen Geschlecht ändern, allerdings nur, wenn er eine weibliche oder männliche Deklination aufweist.»
An anderer Stelle beantwortet die Behörde die häufigsten Fragen zu diesem Thema. Eine davon ist, ob es möglich sei, das eingetragene Geschlecht mehr als einmal zu wechseln. Das wird bejaht, denn um das Geschlecht zu wechseln, sei eben «eine intime und konstante Überzeugung, dem anderen Geschlecht anzugehören, entscheidend». Kein Witz.
Dies ist nicht das erste Mal, dass sich Tessiner Behörden als besonders «woke» profilieren. So sorgte im August die neue Agenda des Tessiner Departements für Bildung, Kultur und Sport für Diskussionen, in der für «Genderfluidität» geworben wird (wir berichteten hier und hier). Sie ist an Fünftklässler und Mittelschüler gerichtet. Einige Gemeinden, darunter Lugano und Locarno, teilten mit, dass sie die Agenda nicht an Primarschüler verteilen werden.