Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat jetzt die im November 2020 verfügte Maskenpflicht für Grundschüler für rechtswidrig erklärt (Az. 3 KN 36/20). Das Urteil, das nach einer jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzung erging, betrifft eine Regelung, die während der «Corona-Zeit» in Kraft trat und es Kindern im Alter von sechs bis zehn Jahren vorschrieb, während des Unterrichts Masken zu tragen. Das berichtet der Zürcher Anwalt Philipp Kruse, bezugnehmend auf den Datenanalysten Tom Lausen.
Die Maskenpflicht war damals Teil eines bundesweiten Maßnahmenpakets zur Eindämmung der behaupteten «Pandemie». Und die Umsetzung dieser Maßnahme wurde auch in Schleswig-Holstein von Beginn an kritisiert. Rechtsanwalt Sven Lausen, Tom Lausens Bruder, war bereits im November 2020 dagegen vorgegangen. Tom Lausen schreibt dazu in seinem Telegram-Kanal:
«Der Rechtsanwalt Sven Lausen kämpfte 2020 mit einem Eilantrag dagegen – und verlor damals. Nach viereinhalb Jahren war nun die mündliche Hauptverhandlung, zu der auch ich drei umfangreiche Datenanalysen beitrug.»
Tom Lausen gab seinem ersten Telegram-Post zum Thema eine positive Überschrift: «SIEG für die Grundschulkinder in Schleswig-Holstein.»
Doch bei genauer Betrachtung ist der Gerichtsentscheid eher ernüchternd, wenn man bedenkt, dass das OVG in Schleswig die seinerzeit geltende Verordnung zur Maskenpflicht in Grundschulen in Schleswig-Holstein lediglich aus rein formalen Gründen für unwirksam erklärte. Das Gericht argumentiert hier, dass die Befugnis zum Erlass der Verordnung der damaligen Bildungsministerin von der Landesregierung nur befristet auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes übertragen worden sei. Die Verordnung für den Monat November habe sich jedoch auf Regelungen außerhalb dieses Zeitraums bezogen.
Ein offenbar gefundenes Fressen für Mainstreammedien wie die Plattform Stern.de, die zum Urteil schrieb, «den ‹inhaltlichen Argumentationen› des nicht näher bezeichneten Antragstellers folgte das Gericht nach eigenen Angaben bei der Entscheidung ausdrücklich nicht». Die Regelungen zur Maskenpflicht, so Stern.de weiter, seien «erforderlich gewesen, um vor dem Hintergrund einer begrenzten Erfahrung mit dem Coronavirus und Schutzmaßnahmen ‹das Leben und die körperliche Unversehrtheit› zu schützen».
Die Aussage, dass die Maskenpflicht erforderlich gewesen sein soll, verwundert derweil, wenn man bedenkt, dass etwa ein Ausschuss des US-Repräsentantenhauses in einem 520 Seiten umfassenden Bericht zu dem Schluss kommt, dass die Wirksamkeit von Masken, Lockdowns und 1,5-Meter-Abstandsregel nicht belegt sind. Und selbst Anthony Fauci konzedierte bei einer Befragung im US-Repräsentantenhaus, dass die Maskenpflicht für Kinder keine wissenschaftliche Grundlage hat.
Tatsächlich gibt es auch fundierte Studien, in denen die vielfältigen Gefahren, die durch das Tragen von Masken entstehen können, dokumentiert sind. 2021 etwa konnte ein Team um den Mediziner Kai Kisielinski in einer Meta-Studie die Schädlichkeit im Detail belegen.
Tom Lausen schrieb dann in einem weiteren Telegram-Post Folgendes:
«Offenbar traute sich das OVG Schleswig nicht, die [meine präsentierten] Daten in seine Entscheidung einzubeziehen. Sie schreiben, dass sie nur formale Gründe für die Entscheidung einbezogen hatten. Feige, wie ich finde, sehr, sehr feige und traurig.
Aber man sieht, dass die Regierungstrickser und deren Rechtskanzleien mit lauter Professoren eben nicht mit allen schmutzigen Tricks gegen unsere Kinder durchkommen. Sieg ist Sieg. Sie werden uns einfach nicht los. Das ist entscheidend.»
Wie auch aus den Daten von Lausen hervorgeht, waren auch in Schleswig-Holstein die Fallzahlen während des betreffenden Zeitraums vergleichsweise niedrig, die Kliniken nicht überlastet. Gerade damit – mit einer bestehenden Überlastung des Gesundheitssystems – wurde die Einführung der Maskenpflicht aber gerechtfertigt. Damit drängt sich die Frage auf, wieso die Maskenpflicht ohne Rücksicht auf das Wohl der Kinder und, wie erwähnt, ohne eine entsprechende wissenschaftliche Grundlage durchgesetzt wurde. Kritiker werfen den verantwortlichen Politikern, darunter Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) und Bildungsministerin Karin Prien (CDU), auch vor, die Gesundheit und das Wohl der Kinder für politische Ziele geopfert zu haben.
Lausen bezeichnet die Einführung der Maskenpflicht für Grundschulkinder als «brutalen Fehltritt». Und auch von vielen anderen wird diese Maßnahme als schwerwiegender Fehler angesehen, der unabsehbare Folgen hat für Kinder, die während dieser Zeit unter der Maskenpflicht gelitten haben.
«Es braucht jetzt eine umfassende Aufarbeitung und Konsequenzen», fordert Lausen. Doch während die politischen Verantwortlichen noch immer an ihrer Haltung festhalten, gibt es einen wachsenden Ruf nach Gerechtigkeit und einer ehrlichen Diskussion über die Fehler der «Pandemie»-Politik.