Walter Weber, Arzt aus Hamburg und Mitgründer der «Ärzte für Aufklärung» (ÄfA), wird vorgeworfen, Gefälligkeitsmaskenatteste ausgestellt zu haben. Mitte 2022 wurde dann auch tatsächlich gegen den 80-Jährigen Anklage erhoben und später ein Prozess losgetreten.
Stolze 25 Verhandlungstage gab es schon. Der bis dato letzte fand am Montag statt. Zu diesem Zeitpunkt schien es noch mal hochspannend zu werden. Stand doch an, dass sowohl Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher als auch Lars Schaade, Leiter vom Robert Koch-Institut, vor Gericht persönlich erscheinen sollten.
Das Ansinnen dahinter: Durch die Befragung wollte man nochmal belegen, dass die Corona-Maßnahmen politisch motiviert und rechtswidrig waren und keinerlei Evidenz hatten (Transition News berichtete). Was den Auftritt von Tschentscher angeht, so wurde bereits der 13. Dezember kolportiert.
Doch Pustekuchen. Wie Dominik Paradies in Erfahrung bringen konnte und gegenüber Transiton News sagte, habe sich die Ladung der beiden «erledigt, weil die Herren [Tschentscher und Schaade] im Dienstzimmer hätten vernommen werden müssen». Und weiter:
«Nachdem am 25. Prozesstag die Staatsanwältin Caroline Schimpeler ihr Plädoyer gehalten hat, welches im Wesentlichen eine Kopie der Anklageschrift war, haben heute die Verteidiger ihr Plädoyer gehalten und Dr. Weber sein letztes Wort gesprochen.
Der Termin für den 5. Dezember wurde abgesagt. Die Urteilsverkündung ist bereits für kommenden Montag vorgesehen.»
Das ist schon starker Rechtsstaatstobak, wenn man bedenkt, dass die Kritiker der Corona-Politik, lange Zeit als «Querdenker», «Schwurbler» und «Verschwörungstheoretiker» verunglimpft, «wohl doch recht hatten», wie es Andreas Rosenberger in der Welt ausdrückte und die Corona-Politik mit einer «absichtlichen Ignoranz gegenüber der Realität» betrieben wurde, wie es das Portal Kodoroc formulierte.
Auch hatte kürzlich der Mediziner und Gutachter Kai Kisielinski seinem Auftritt vor Gericht, bei dem er mit einem regelrechten Argumentationsfeuerwerk den Maskenirrsinn vor Augen führte. Und der Rechtsbeistand von Weber hat auch hinreichend fundiert darlegen können, dass sein Vorgehen bei der Ausstellung der Maskenatteste juristisch absolut «sauber» war.
Vor diesem Hintergrund muss man kein Volljurist und auch kein Richter sein, um zu erkennen, dass eine Anhörung von Tschentscher und auch Schaade vor Gericht sehr erhellend gewesen wäre. Zumal Hamburg eines der Bundesländer war, dass die Corona-Maßnahmen unter der Ägide von Tschentscher am rigorosesten umgesetzt hat.
Das bestärkt noch mal den Eindruck, der sich durch das ganze Verfahren zog, nämlich dass die Richterin Nele Behr – und die Staatsanwältin erst recht – nie ein wirkliches Interesse an echter Aufklärung gehabt hat und Weber insgeheim bereits verurteilt wurde. So wurde auch jeder noch so sinnvoll erscheinende Beweisantrag der Verteidigung einfach abgeschmettert.
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