Die Hamburgerin Ruth Gadé erzählt auf Youtube, wie sie Ende Februar bei ihrem «Maskenprozess» freigesprochen wurde; Quelle: Youtube-Kanal «Ruth’s Tagesklinik»
Gerade beim Thema Maskenpflicht zeigt sich, dass wir immer noch in einer verkehrten Welt leben. Denn es werden nicht etwa diejenigen vor Gericht gestellt und verurteilt, die wider die Faktenlage behauptet haben, die Sinnhaftigkeit einer Maskenpflicht sei wissenschaftlich belegt, sondern die Ärzte, die Maskenbefreiungsatteste ausgestellt haben, und sogar deren Patientinnen und Patienten.
Dabei sind die vielfältigen Gefahren beim Maskentragen genau wie die fehlende Evidenz einer Maskenpflicht umfassend dokumentiert. Im Juli 2022 brachten wir dazu etwa den Bericht «Die Maskenpflicht ist verfassungswidrig – realisiert jetzt auch der Mainstream». Und ein Jahr zuvor konnte ein Team um den Mediziner Kai Kisielinski in einer Meta-Studie darlegen, wie vielfältig die Gesundheitsschäden sind, die sich durch das Tragen einer Maske einstellen können.
Sogar ein US-Ausschuss des Repräsentantenhauses stellte Ende 2024 in seinem Abschlussbericht fest, dass die Wirksamkeit von Masken, Lockdowns und 1,5-Meter-Abstandsregel nicht belegt ist.
Zwar wurde und wird sogar immer noch gerne behauptet, Masken würden «gegen Infektionen wirken». So geschehen etwa im Jahr 2022 vom Kiel Institut für Weltwirtschaft. Doch die tatsächliche Datenlage spricht dem Hohn, wie Transition News im Detail aufgezeigt hat.
Vergessen werden sollte hier im Übrigen nicht, dass kein Geringerer als Christian Drosten Ende Januar 2020 in der RBB-Sendung Talk aus Berlin Folgendes konstatierte (siehe auch Video unter dem Zitat):
«Mit einer Maske hält man eine Virusinfektion nicht auf.»
Quelle: Youtube-Account von GuiSchol
Das heißt, wenn die hohe Politik «der Wissenschaft» (also der Faktenlage) tatsächlich gefolgt wäre, so hätte sie nie eine Maskenpflicht installieren dürfen – und Ärzte wie Weber und auch deren Patientinnen und Patienten wären nie in die Verlegenheit gekommen, sich mit dem Thema Maskenattesten beschäftigen, geschweige denn vor Gericht verantworten zu müssen.
Leider wurden aber nicht nur Mediziner wie Weber geradezu abgeurteilt (TN berichtete), auch wurde zum Beispiel im Januar dieses Jahres die Berufung einer 62-jährigen Hamburgerin in ihrem Maskenprozess abgeschmettert. Ihr war zur Last gelegt worden, in zwei Fällen von einem Maskenbefreiungsattest oder, wie es heißt, «unrichtigen Gesundheitszeugnis», Gebrauch gemacht zu haben. In erster Instanz war die Angeklagte zu 80 Tagessätzen verurteilt worden. Mit der Berufung begehrte ihre Verteidigung einen Freispruch. Doch vergebens.
Dabei hatte die Dame sogar unter Tränen ausgesagt, als 20-Jährige vergewaltigt worden zu sein und in bestimmten Situationen Kreislaufprobleme gehabt zu haben. Sie sei in der Vergangenheit mehrfach kollabiert und könne deshalb keine Maske tragen. Auf Nachfrage des Richters hatte sie zudem erklärt, dass sie sich das Attest hat ausstellen lassen, um Einkaufen gehen zu können. Und auch in diesem Fall wurde vonseiten der Polizei und der Staatsanwaltschaft nicht solide ermittelt.
Dass derlei Urteile möglich sind in einem Land, das sich einen Rechtsstaat «schimpft», erscheint nur dadurch erklärbar, dass hier die Verantwortlichen der Corona-Politik über die Justiz Exempel statuieren wollen an denjenigen, die es aus ihrer Sicht gewagt hatten, sich dem Lockdown-Wahnsinn zu widersetzen – und auch dadurch, dass die Richterinnen und Richter keine externe Kontrolle zu befürchten haben, da weder Politik noch Massenmedien ihnen auf die Finger schauen.
Dennoch scheint das scheinbar Unmögliche noch möglich. So ist es der Hamburgerin Ruth Gadé mithilfe des Datenanalysten Tom Lausen gelungen, einen Freispruch zu erwirken. Geschehen ist dies am 27. Februar beim Amtsgericht Hamburg-Harburg. Die Anklage lautete auch hier: «Anstiftung zum Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses.» Gadé äußerte sich dazu gegenüber Transition News wie folgt (siehe auch Gadés Youtube-Beitrag zu Beginn dieses Beitrags):
«Da mir die ‹Corona-Maßnahmen-Zeit› Schulden mit Bürgergeld bescherte, hatte ich kein Geld für einen Strafrechtler. Und so geschah es, dass ich an Tom Lausen denken musste. Denn er müsste ja, so mein Gedanke, aufgrund seiner umfassenden Datenanalysen zu vielen Aspekten der Corona-Krise sowie seiner Tätigkeit als Beobachter vieler Corona-Strafverfahren, an denen sein Bruder Sven Lausen als Verteidiger beteiligt war, tief im Thema drin sein.
Und tatsächlich war Tom dann so nett und sprang mir als Wahlverteidiger zur Seite. Das war mein Glück.»
Zu Beginn der Verhandlung habe Tom Lausen, so Gadé, Fehler aufgezeigt, aufgrund derer schon per se das Verfahren hätte eingestellt werden müssen. So sei die Unterschrift des Richters auf dem Strafbefehl nicht lesbar gewesen. Zudem habe die Staatsanwaltschaft übersehen, dass in der Akte kein Original ihres Attestes, sondern nur eine laminierte Kopie vorlag.
Auch habe man ihre Asthma-Krankengeschichte, erstmalig dokumentiert 2017 durch die Diagnose eines Hamburger Lungenfacharztes, ausführlich vorgetragen. Zudem sei ihr Termin im Juni 2021 bei dem Arzt, der ihr das Attest ausgestellt hatte, beleuchtet worden.
Die junge Richterin Xenia Holstein, die erst vor rund einem Jahr vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg als «Richterin auf Probe» vorgestellt worden war, habe dann vorgetragen, wie beim Attestausteller IT-Geräte beschlagnahmt und dabei E-Mails von Gadé an ihn gefunden worden seien. In diesen Mails habe sie sehr deutlich ihre Kritik an der Regierung und deren Corona-Maßnahmen geäußert.
Tom Lausen wiederum wies noch darauf hin, dass seit dem Jahr 2020 die Zahl der Verurteilungen bei Hamburger Gerichten im Zusammenhang mit den Paragraphen § 278 (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse) und § 279 (Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse) stark zugenommen hätten. Dies ließe auf politisch motivierte Urteile schließen. Er habe bei der Verhandlung mehrfach die Frage gestellt, ob hier nicht sogar eine Verfolgung Unschuldiger vorliege. Gadé weiter gegenüber Transition News:
«Die Staatsanwältin blieb von alldem unbeeindruckt und forderte ein Strafmaß von 80 Tagessätzen à 15 Euro, nachdem ich Belege für den Bürgergeldbezug, eine drohende Pfändung und Dokumente einer aktuellen Schuldnerberatung vorgelegt hatte. Sie wollte mich als Gesinnungstäterin verurteilt sehen, also als eine Person, die sich nur deswegen von der Maskenpflicht befreien lassen wollte, weil sie die Corona-Politik strikt ablehnte.
Bemerkenswert auch: Die Staatsanwältin weigerte sich partout, ihren Namen preiszugeben, obgleich sie dazu mehrfach von Tom Lausen aufgefordert worden war. Dass ich zu ihr meinte, sie kenne ja auch meinen Namen, half da auch nicht weiter.»
Die junge Richterin Holstein hatte dann, man kann es durchaus so formulieren, die Courage und sprach Gadé frei. Wesentlicher Grund: Ihrer Auffassung nach konnte nicht hinreichend ermittelt werden, ob eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat oder nicht. Wäre sie zu der Auffassung gelangt, dass der betreffende Arzt vor der Attestausstellung Gadé nicht untersucht hatte, so wäre sie womöglich der Argumentation der Staatsanwältin gefolgt und hätte geschlussfolgert, Gadé habe nur mit der Intention ein Maskenattest haben wollen, um ein Zeichen zu setzen gegen die von ihr fundamental kritisierte Corona-Politik. Somit entschied sie aber in dubio pro reo, also im Zweifel für die Angeklagte.
Gadés Dank gilt ganz besonders Tom Lausen:
«Er hat mich hier einfach grandios verteidigt und hat dafür viele Stunden an engagierter Arbeit investiert. Alles, was er hier getan hat und im Zuge seiner Aufklärungsarbeit unternimmt, finanziert er selbst. Ich möchte daher ganz herzlich darum bitten, ihn via Paypal zu unterstützen.»
Falls Sie Tom Lausen für seinen Einsatz finanziell unterstützen möchten, hier ist der Link zu seinem Paypal-Konto.
Hier auch noch der Link zu Tom Lausens Telegram-Post zum Freispruch von Ruth Gadé.
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