Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme
Auslegung der Norm nicht möglich sei.
Verwaltungsgericht Osnabrück
Liebe Leserinnen und Leser
Gerichtsurteile zur Coronazeit haben in der letzten Zeit Schlagzeilen gemacht. Der Luzerner Hausarzt Andreas Heisler, der sich am 23. August 2024 vor Gericht gegen den Vorwurf des vorsätzlichen und mehrfachen Ausstellens falscher ärztlicher Zeugnisse verteidigen musste, wurde freigesprochen (wir haben hier darüber berichtet, weitere Links im Beitrag).
Auf der anderen Seite hat fast gleichzeitig das Bundesgericht die Staatshaftungsklage des Vereins Wir Menschen abgelehnt (siehe zum Beispiel hier oder hier). Der Bundesrat, die Schweizer Landesregierung, braucht daher auch weiterhin keine wissenschaftliche Grundlage für Pandemiemaßnahmen und kann von seinem erweiterten Handlungsspielraum gemäß Epidemiengesetz profitieren.
Gemeinsam ist den beiden Prozessen, dass der Staat mit minimalem Aufwand versuchte, sich durchzusetzen, während die Gegenseite gut dokumentiert und umfangreich vorbereitet war.
Unterschiedlich war, dass etwa 500 Prozessbeobachter Heisler im Saal unterstützten, während lediglich etwa 20 Personen der Urteilsfindung am Bundesgericht beiwohnten.
Selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält die Suspendierung von «ungeimpftem» Gesundheitspersonal für rechtmäßig. Dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein grundlegendes Menschenrecht und in verschiedenen Verfassungen und internationalen Vertragswerken garantiert ist, scheint immer mehr in Vergessenheit zu geraten.
Frustrierend ist nicht nur, wie nonchalant der Staat mit dieser Frage umgeht, sondern auch, dass das die mediale Öffentlichkeit kaum mehr kümmert.
Nun kommt aber die gute Nachricht. Eine Pflegehelferin, die Ende 2022 zwei Monate Betretungsverbot ihrer Einrichtung aufgrund ihres Impfstatus seitens des Landkreises Osnabrück ausgesprochen bekam, hatte gegen diesen geklagt. Niemand Geringeres als der amtierende RKI-Präsident Lars Schaade war als Zeuge vorgeladen.
Er musste erklären, wie die Entscheidung des Landkreises konform geht mit der Erkenntnis über fehlenden Fremdschutz bei der «2G-Regel» («geimpft oder genesen»). Das heißt, dass die «Impfung» weder vor Ansteckung noch vor Übertragung schützt und dass daher eine solche Impfpflicht nicht zielführend sei.
Das Gericht ging deshalb davon aus, dass «eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. (…) So verletzte die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit», heißt es in einer Pressemitteilung. Und weiter:
«Zwar habe das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. April 2022 die Verfassungsmäßigkeit (…) festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des Covid-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen».
Dieses Zitat gibt die die Auffassung der Osnabrücker Richter wieder. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat das Verfahren zu einer Klage der Frau deshalb ausgesetzt, damit sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befasst.
Einfach ausgedrückt: Die Erkenntnis, wonach die «Impfung» weder vor Ansteckung noch vor Übertragung schützt, lag dem RKI spätestens seit August 2021 vor, wie die durchgesickerten RKI-Protokolle nun glasklar belegen.
Es gab deshalb von Anfang an keinen legitimen Grund für eine Impf- oder Zertifikatspflicht. Das war den deutschen Behörden bekannt und sie können deshalb nicht mehr argumentieren, in gutem Glauben gehandelt zu haben. Damit könnte der Fall der Pflegehelferin zu weitreichenden juristischen Konsequenzen aus der Veröffentlichung der RKI-Protokolle führen.
Genau das versuchten aber die Schweizer Behörden bei dem eingangs erwähnten Bundesgerichtsurteil. Wenn die Öffentlichkeit in Bezug auf ein fundamentales Grundrecht weiterhin gleichgültig ist, könnte es sein, dass die Behörden damit durchkommen. Das wäre ein schlechtes Präjudiz für ein nächstes Mal.
Herzlich
Daniel Funk
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Transition TV, Stand der Dinge vom 31. August
Inhalt
- Bundesgericht: Bundesrat braucht keine wissenschaftliche Grundlage für Pandemiemassnahmen 1:48
- Verrückte zwei Monate: Das Geld bestimmt den Ukraine-Krieg 11:15
- Kamala Harris: Auf der Abkürzung zum Ziel? 22:58
- Zensur wird weltweit verschärft 26:25
- Wann retten Sie sich mit einer Notlüge? 28:55
- Iwan Iten: Ein besonderer Wirt hört auf 32:48
- Wolf Sugata Schneider, ein neues Gesicht bei TTV 38:01
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