1. Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
2. Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
3. Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.
Artikel 16 Schweizerische Bundesverfassung
1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Liebe Leserinnen und Leser
Einer unserer Hauptartikel der letzten Tage thematisiert eine brandaktuelle Studie, die zeigt, dass die Entscheidung, Menschen zum Tragen von Masken zu zwingen, nicht vertretbar war. Noch viel schlimmer sei aber das Maskentragen bei Kindern. Die Wirksamkeit des «Mundschutzes», wie es euphemistisch hieß, sei nicht nachgewiesen, während die dokumentierten Schäden des Maskentragens mannigfaltig und nicht vernachlässigbar seien.
In einem anderen Beitrag zeigen wir, dass die Uhr tickt, dass nämlich der Countdown für das Opting-out bei den neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) läuft. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat nun die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) notifiziert, die bereits am 1. Juni 2024 in Genf beschlossen wurden. Nun läuft bis zum 19. Juli 2025 die Frist für ein Opting-out. Nur wenn ein Land davon Gebrauch macht, ist es nicht betroffen.
Viele Regierungen betonen, dass die Anpassungen der IGV nur «technischer Natur» seien und keine tiefgreifenden Änderungen für die Gesetzgebung mit sich bringen würden. Ein ausführliches Rechtsgutachten widerspricht dem. Die neuen IGV würden die Souveränität der Länder in Gesundheitsfragen empfindlich beschränken und könnten den Ländern in diesem Bereich Zensurmaßnahmen aufoktroyieren und auch verfassungsmäßig garantierte Freiheitsrechte zunichtemachen. Und nicht nur im eingangs zitierten Bereich.
Wo lesen Sie diese Beiträge? Bei Transition News. Sogenannte «Leitmedien» thematisieren diese Aspekte kaum. Und bei Themen, die in aller Munde sind, wie die Kriege in der Ukraine oder im Nahen Osten, geben wir wichtigen Stimmen und anderen Sichtweisen eine Plattform, weil sie sonst nicht gehört werden.
Was die Berichterstattung über diese Themen mit dem Verhalten der Medien in der Coronazeit verbindet, ist die Tatsache, dass die «Leitmedien» eine einheitliche und sehr einseitige Sichtweise vertreten. Eine fundierte, aber etwas andere Analyse wie hier zu den Wahlen in Österreich sucht man dort vergebens.
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Torsten Engelbrecht
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Foto: Tilo Gräser (Haus der Generationen, Bern)