Auf Ursula von der Leyen könnten schwere Zeiten zukommen. Das EU-Gericht hat im Fall «Pfizergate» entschieden, dass sich die Kommissionspräsidentin während der sogenannten «Corona-Pandemie» bei einem Impfstoffdeal mit Pfizer-Ceo Albert Bourla über das Recht und das Transparenzgesetz hinweggesetzt hat.
Hintergrund: Im Frühjahr 2021 hatte Ursula von der Leyen mit Bourla per SMS die Lieferung von 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff im Umfang von geschätzten 35 Milliarden Euro vereinbart. Damit hatte sie die Anzahl der Impfstoffdosen auf etwa zehn pro EU-Bürger erhöht (wir berichteten seit 2021 beispielsweise hier, hier und hier).
Über von der Leyens enge Kontakte zu Bourla hatte die New York Times schon Anfang 2021 informiert und mitgeteilt, dass der Deal per Textnachrichten eingefädelt worden sei. Und nach der Verweigerung der Kommission, diese SMS offenzulegen, hatte die Zeitung Klage bei der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA/EPPO) eingereicht. Auf genau dieser Klage beruht nun die aktuelle Entscheidung des EU-Gerichts.
Aber nicht nur die New York Times hatte 2021 Korruption gewittert. Etliche Parlamentsabgeordnete hatten von der Leyen nach dem Deal mit Bourla unter Beschuss genommen und ihr vorgeworfen, sie habe das Verhandlungsteam für die Beschaffung der «Impfstoffe» übergangen. Zudem sei der Preis der experimentellen Genpräparate erheblich erhöht und verheimlicht worden (wir berichteten hier und hier).
Dennoch hatten sich von der Leyen und die EU strikt geweigert, die Textnachrichten freizugeben. Das Argument: Solche Nachrichten seien flüchtig, man bewahre sie nicht auf. Die Kommissionspräsidentin behauptete obendrein, der Kauf der «lebensrettenden Impfstoff-Dosen» sei von den Mitgliedstaaten genehmigt worden, wie der Deutschlandfunk im April 2024 verkündet hatte.
Aus diesem Grund hatte die EU-Abgeordnete Christine Anderson (AfD) von der Leyen – ebenfalls im April 2024 – der Korruption und Vetternwirtschaft bezichtigt und auch die Parlamentskollegen kritisiert, die dieses dubiose Vorgehen unterstützen würden. Daraufhin hatte man ihr einfach das Mikrofon abgestellt.
Auch der ehemalige belgische Lobbyist Frédéric Baldan und etwa 1000 weitere Kläger hatten Strafantrag wegen Dokumentenvernichtung und Korruption gegen von der Leyen gestellt. Die ungarische und die polnische Regierung hatten sich diesem juristischen Schritt angeschlossen. Doch letztendlich wurde die Klage im Januar 2025 von einem Gericht in Lüttich mit der Begründung abgelehnt, die Kläger könnten kein ausreichendes Interesse nachweisen (wir berichteten hier, hier, hier und hier).
Detail am Rande: Schon seit 2022 hatte ein Corona-Komitee im EU-Parlament von der Leyen um Stellungnahme zu ihrem Impfstoff-Deal ersucht, doch die Kommissionschefin hatte sich konsequent geweigert, persönlich vor dem Parlament zu erscheinen.
Stattdessen hatten die EU-Kommissarin für Gesundheit, Stella Kyriakides, und Emer Cooke, Direktorin der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), in der letzten Sitzung dieses Gremiums am 27. März 2023 ihre eigene Arbeit und diese Kommission in höchsten Tönen gelobt. Beide versicherten, dass vor allem die Impfkampagne ein «großer Erfolg» gewesen sei (hier, hier und hier).
Kyriakides’ wichtigste Aussage, zu der sie damals von der EU-Abgeordneten Christine Anderson (AfD) bei dieser Sitzung genötigt wurde, die mehr über die obskuren Vertragsverhandlungen beim Kauf der «Impfstoffe» und mögliche Interessenskonflikte wissen wollte, in die Ursula von der Leyen und deren Ehemann verstrickt sein könnten:
«Die Präsidentin war bei keinem der Impfstoffe in die Vertragsverhandlungen involviert. Ich habe das schon oft gesagt und werde es wiederholen.»
Als weiteres Zeichen fehlender Transparenz und Rechtsstaatlichkeit muss gewertet werden, dass das EU-Parlament schon Anfang 2024 gegen die Freigabe der Impfstoffverträge gestimmt hatte.
Doch jetzt scheint sich das Blatt zu wenden. Nachdem das EU-Gericht entschieden hat, dass die Kommission die SMS hätte aufbewahren und veröffentlichen müssen, könnte Bewegung in den Fall «Pfizergate» kommen. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, aber Christine Anderson hat die Entscheidung als «schallende Ohrfeige» für von der Leyen gewertet. Die EU-Chefin habe gegen das Recht verstoßen, das sei kein Kavaliersdelikt. Es gehe nicht um Bürokratie oder Aktenordnung, sondern um Milliardenverträge, das Vertrauen der Öffentlichkeit und Machtmissbrauch.
«Von der Leyen hat sich über alle Regeln hinweggesetzt, über das Parlament, das Recht, über die Bürgerinnen und Bürger – wie eine Sonnenkönigin.»
Anderson betonte deshalb erneut, dass sich das EU-Parlament nun in einem Corona-Ausschuss mit diesen Machenschaften beschäftigen müsse. Und zwar in einem Ausschuss, der Rechte habe – und von der Leyen vorladen könne. Die anderen Fraktionen im Parlament könnten sich dieser Forderung nun nicht mehr entziehen, wenn sie ihre Glaubwürdigkeit nicht verlieren wollten.
Man darf gespannt sein, wie sich der Fall entwickeln wird. Denn gerade am 7. Mai wurde offiziell bestätigt, dass der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den Impfstoffverträgen der EU-Kommission – insbesondere dem umstrittenen Pfizer-Deal von Ursula von der Leyen – die erforderlichen 180 Unterstützer im Europäischen Parlament erreicht hat (wir berichteten).
Anzumerken ist, dass Ursula von der Leyen bereits als deutsche Verteidigungsministerin (2013 bis 2019) in einen Korruptionsskandal verwickelt war, in dem verschwundene Textnachrichten im Fokus standen. Dieser Fall kam 2018 ans Licht – und es ging um Aufträge an externe Beratungsunternehmen wie McKinsey, KPMG und Accenture, die das Verteidigungsministerium massenhaft vergeben hatte.
Ausschreibungsverfahren wurden dabei umgangen, Aufträge lieber freihändig verteilt. Die Mainstream-Medien, damals noch nicht ganz so regierungstreu wie heute, hatten mehr oder weniger empört über die Machenschaften von «Flinten-Uschi» berichtet. Hinsichtlich dieses Skandals richtete der Bundestag sogar einen Untersuchungsausschuss ein, vor dem von der Leyen im Februar 2020 aussagen musste. Dabei ging es vor allem um diese Vorwürfe:
- Ein rechtswidriges Auftragsverfahren in Millionenhöhe
- Fahrlässige Auslegung von Compliance-Regeln
- Mögliche Vetternwirtschaft
Auch in diesem Fall sollte von der Leyens Diensthandy als Beweismittel gesichtet werden. Doch die CDU-Politikerin hatte erklärt, es habe keine «vorlagepflichtigen SMS» gegeben. Damals fragte zum Beispiel die Berliner Morgenpost noch: «Auf dem Handy von Ursula von der Leyen wurden Daten gelöscht. Wurden Beweise zur Aufklärung der Berateraffäre absichtlich vernichtet?» Das Blatt hatte die anrüchigen Geschehnisse sogar als «Politkrimi» bezeichnet und konstatiert, «dass die Spuren direkt zu von der Leyen führen würden».
Zudem wurde kritisiert, dass man von der Leyens Handy nicht gesichert habe, nachdem sie nach Brüssel gewechselt sei, obwohl ein «Aktenvernichtungsmoratorium verfügt war». Diese Datenlöschung wurde seinerzeit als «handfester Skandal» eingeordnet.
Doch statt zur Rechenschaft gezogen zu werden, kürten «unsichtbare Kräfte» von der Leyen zur mächtigsten Frau Europas. Und knapp einen Monat nach ihrer Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss im Bundestag wurde der Welt die Corona-Hysterie übergestülpt – und von der Leyen nicht weiter belästigt. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass von der Leyens «Pfizergate» ebenfalls im Sande verläuft.
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